Beauftragte
Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, der Geheimschutz sowie die Korruptionsvorsorge gehören zu den Aufgaben der im Bundesamt eingesetzten Beauftragten.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte (Abschnitt 4 Bundesgleichstellungsgesetz) hat die Aufgabe, die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Beschäftigtenschutzgesetzes in der Dienststelle zu fördern und zu gewährleisen. Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mit, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Der Beauftragte für den Datenschutz (§ 4f Bundesdatenschutzgesetz) wirkt auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Er überwacht hierzu insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beauftragter für Korruptionsvorsorge
Der Beauftragte für Korruptionsvorsorge nimmt die Aufgaben einer Ansprechperson für Korruptionsvorsorge gemäß Nr. 5 der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesregierung vom 30.07.2004 wahr.
Geheimschutzbeauftragter
Der Geheimschutzbeauftragte trifft Maßnahmen und Entscheidungen aufgrund des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung.


