Beirat für Forschungsmigration
Der Beirat für Forschungsmigration mit neun ehrenamtlich tätigen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik unterstützt das Bundesamt bei seiner Aufgabe Forschungseinrichtungen zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen anzuerkennen.
In Deutschland soll Forschern aus Nicht-EU-Staaten nach einem vereinfachten Verfahren ein Aufenthalt ermöglicht werden. Auf Grundlage der EU-Forscherrichtlinie haben Forschungseinrichtungen die Möglichkeit eine Anerkennung beim Bundesamt zu erhalten, die zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen mit Forschern berechtigt. Unterstützt wird das Bundesamt bei dieser Aufgabe durch den Beirat für Forschungsmigration mit neun ehrenamtlich tätigen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.
Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beruft den Vorsitzenden sowie jeweils ein weiteres Mitglied auf Vorschlag
- des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
- des Bundesrates,
- der Hochschulrektorenkonferenz,
- der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V.,
- des Auswärtigen Amts,
- des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
- des Deutschen Gewerkschaftsbundes und
- des Deutschen Industrie- und Handelskammertags.
Vorsitzender ist Herr Professor Dr. Grüske, Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Die Aufgaben des Beirats sind:
- Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen abzugeben,
- das Bundesamt allgemein und bei der Prüfung einzelner Anträge zu Fragen der Forschung zu beraten,
- festzustellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern durch die Anwendung des in Paragraph 20 Aufenthaltsgesetz geregelten Verfahrens angemessen gedeckt ist,
- etwaiger Fehlerentwicklungen im Anerkennungsverfahren aufzuzeigen,
- Missbrauchsphänomene sowie verwaltungstechnische und migrationsrelevante Hindernisse bei der Anwerbung von ausländischen Forschern darzustellen.
Jahresberichte
Der Beirat berichtet dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mindestens einmal im Kalenderjahr über die Erfüllung seiner Aufgaben.
Folgende Jahresberichte stehen als Download zur Verfügung:
- Erster Jahresbericht (umfasst den Zeitraum von der konstituierenden Sitzung am 23. Oktober 2007 bis zum 30. November 2008),
- Zweiter Jahresbericht (vom 01. Dezember 2008 bis 30. November 2009)
- Dritter Jahresbericht (vom 01. Dezember 2009 bis 30. November 2010).
Den Berichten sind neben Hinweisen zum Verfahren zur Zulassung von Forschern aus Drittstaaten und den Aufgaben des Beirats auch Einzelheiten zu seiner personellen Zusammensetzung zu entnehmen. Kern der Berichte ist jeweils eine Darstellung der Schwerpunkte, mit denen sich der Beirat im Berichtszeitraum befasst hat und zu denen er beratend tätig war. Zudem enthält der zweite Bericht zwei Empfehlungen des Beirats zu Problemen im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis für Forscher nach Paragraph 20 Aufenthaltsgesetz.
Zur Unterstützung bei seiner Aufgabenwahrnehmung wurde für den Beirat für Forschungsmigration im Bundesamt eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung des Beirats
- Paragraph 75 Nr. 10 Aufenthaltsgesetz
- Paragraph 38d Aufenthaltsverordnung


