Liaisonpersonal
Zur gegenseitigen Unterstützung findet zwischen dem Bundesamt und verschiedenen Partnerbehörden innerhalb der Europäischen Union ein Personalaustausch statt.
Die Aufgaben dieses Liaisonpersonals sind:
- Beratung und Vermittlung im Dublinverfahren
- gegenseitige Information über wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet der Gesetzgebung und der Verwaltungspraxis, insbesondere zu Fragen des Asyls, der Migration und der Integration
- Förderung des Informationsaustauschs über die Lage in den Herkunftsländern der Asylbewerber sowie über die dazu erfolgte Rechtsprechung
Liaisonbeamte des Bundesamtes sind zur Zeit in folgenden Partnerländern eingesetzt:
- Niederlande – Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (Immigratie- en Naturalisatiedienst)
- Frankreich – Innenministerium (Ministère de l'intérieur)
- Griechenland - Ministerium für Bürgerschutz
- Großbritannien – UK Border Agency
- Italien - Innenministerium (Ministero dell'Interno)
- Polen - Amt für Ausländer (Urząd do Spraw Cudzoziemców)
- Ungarn - Innenministerium
Im Bundesamt ist Liaisonpersonal aus folgenden Partnerländern beschäftigt:
- Niederlande - Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (Immigratie- en Naturalisatiedienst)
- Belgien – Ausländeramt (Office des Étrangers)
- Großbritannien – UK Border Agency
Datum 18.01.2011


