Vorübergehender Schutz
Mit der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz hat die EU Sonderregelungen geschaffen, durch die bei einem Massenzustrom unabhängig vom Asylverfahren sofortiger Schutz geboten werden kann.
In der Vergangenheit sind in der EU häufiger Massenzuströme von vertriebenen Personen aufgetreten, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Diese Zuströme bedeuten immer auch eine starke Belastung für die nationalen Asylsysteme. Mit der Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes hat die EU Sonderregelungen geschaffen, durch die solchen Personen unabhängig vom Asylverfahren sofortiger Schutz geboten werden kann.
Die Ziele der Richtlinie sind:
- die Schaffung von sozialen Mindeststandards für Personen, die vorübergehenden Schutz benötigen
- die Schaffung eines Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten zur ausgewogenen Verteilung und
- das Ermöglichen eines zeitlich beschränkten Aufenthaltsstatus für die Schutzsuchenden
Zuständig für das Feststellen eines Massenzustroms ist der Rat der EU. Die Mitgliedstaaten gewährleisten daraufhin, dass Personen der definierten Gruppe einen Aufenthaltstitel nach den Vorgaben der Richtlinie erhalten. Der Schutz endet mit Ablauf der Maximaldauer von einem Jahr oder nach einem entsprechend anderen Beschluss des Rats.
Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005.


