BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Vorübergehender Schutz

Navigation und Service

zur Startseite

Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Vorübergehender Schutz

Mit der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz hat die EU Sonderregelungen geschaffen, durch die bei einem Massenzustrom unabhängig vom Asylverfahren sofortiger Schutz geboten werden kann.

In der Vergangenheit sind in der EU häufiger Massenzuströme von vertriebenen Personen aufgetreten, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Diese Zuströme bedeuten immer auch eine starke Belastung für die nationalen Asylsysteme. Mit der Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes hat die EU Sonderregelungen geschaffen, durch die solchen Personen unabhängig vom Asylverfahren sofortiger Schutz geboten werden kann.

Die Ziele der Richtlinie sind:

  • die Schaffung von sozialen Mindeststandards für Personen, die vorübergehenden Schutz benötigen
  • die Schaffung eines Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten zur ausgewogenen Verteilung und
  • das Ermöglichen eines zeitlich beschränkten Aufenthaltsstatus für die Schutzsuchenden

Zuständig für das Feststellen eines Massenzustroms ist der Rat der EU. Die Mitgliedstaaten gewährleisten daraufhin, dass Personen der definierten Gruppe einen Aufenthaltstitel nach den Vorgaben der Richtlinie erhalten. Der Schutz endet mit Ablauf der Maximaldauer von einem Jahr oder nach einem entsprechend anderen Beschluss des Rats.

Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005.

Hervorhebung als Fazit: Registerbehörde

Im Falle eines festgestellten Massenzustroms von Vertriebenen werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Funktion der Registerbehörde und die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle wahrgenommen.

Datum 18.01.2011

Wir freuen uns auf Ihr Feedback

Bewertung des Artikels

Helfen Sie, die Internetseite zu optimieren. Schreiben Sie uns, was Ihnen gefällt und was wir besser machen können. Ihre Meinung ist uns wichtig. Ihre Internetredaktion