Europäische Zusammenarbeit
Quelle: Europäische Union
Die Zusammenarbeit im Bereich Asyl- und Einwanderungspolitik ist ein bedeutender Aspekt bei der Schaffung eines europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Erste gesetzliche Grundlagen hierfür auf europäischer Ebene wurden bereits durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam gelegt. Diese Grundlagen wurden im Lissabonner Vertrag fortgeschrieben, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist.
Mit dem Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl im Jahr 2009 wurde vereinbart, harmonisierte Rechtsgrundlagen in einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEA) zu schaffen. Zudem wurde die Stärkung der praktischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten festgeschrieben.
Wesentliche Aufgaben des Bundesamtes im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit sind:
- Mitarbeit in Gremien der EU (EURASIL, Europäisches Migrationsnetzwerk)
- Fachliche Unterstützung des Bundesministerium des Innern bei der Wahrnehmung internationaler Aufgaben
- Behördenkooperation und Vergleiche in den Bereichen Asyl, Migration, Integration und Rückkehr
- Einsatz von Liaisonpersonal in und von europäischen Partnerbehörden
- Publikationen und andere Veröffentlichungen zu den rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen in der EU


