Integrationskurs
Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Deshalb wurde mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen, sein Kern ist der Integrationskurs.
Der allgemeine Integrationskurs umfasst insgesamt 660 Unterrichtseinheiten. Den ersten Teil, bestehend aus 600 Unterrichtseinheiten, bildet der Sprachkurs. Der zweite Teil heißt Orientierungskurs und besteht aus den restlichen 60 Unterrichtseinheiten. Im Orientierungskurs stehen folgende Themenbereiche im Vordergrund:
- Politik in der Demokratie
- Geschichte und Verantwortung
- Mensch und Gesellschaft
Das Ziel des Integrationskurses: Migranten sollen sich im Alltag verständigen und an der deutschen Gesellschaft teilhaben können.
Spezielle Integrationskurse (beispielsweise Jugendintegrationskurse oder Alphabetisierungskurse) haben einen Stundenumfang von insgesamt bis zu 945 Unterrichtseinheiten.
Teilnehmer
Das Aufenthaltsgesetz regelt, ob ein Migrant am Integrationskurs teilnehmen darf oder sogar dazu verpflichtet werden kann (§§ 44 und 44a des AufenthG, § 11 Abs. 1 FreizügG EU und § 9 Abs. 1 BVFG). Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Ausländern, Bürgern der Europäischen Union, Spätaussiedlern und deutschen Staatsangehörigen. Die Teilnehmer müssen sich in der Regel mit einem Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten für einen Integrationskurs beteiligen. Befreiungen von der Kostenbeitragspflicht sind möglich.
Bewertungskommission
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die formale und inhaltliche Ausgestaltung der Integrationskurse verantwortlich. In Abstimmung mit der Bewertungskommission hat es dazu Konzepte für den allgemeinen Sprachkurs sowie die Spezialkurse entwickelt und darin Grundstrukturen und Kursinhalte konkretisiert und festgelegt.
Kursträger und Lehrkräfte
Das BAMF beauftragt private und öffentliche Träger mit der Durchführung des Integrationskurses. Derzeit besitzen in Deutschland ca. 1.450 Integrationskursträger eine vom BAMF erteilte Zulassung für den Integrationskurs. Die Lehrkräfte, die im Integrationskurs unterrichten, müssen ein abgeschlossenes Studium "Deutsch als Fremdsprache" oder "Deutsch als Zweitsprache" vorweisen oder sich die Qualifikation durch eine spezielle Fortbildung erworben haben.
Direkt vor Ort: Regionalstellen des BAMF
Die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge koordinieren die Integrationskurse vor Ort. In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Regionalstelle. Die Regionalstellen sind verantwortlich für die Zulassung der Kursträger und Teilnehmer (§ 44 Abs. 4 AufenthG). Zudem kontrollieren sie die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse und bearbeiten alle Anträge der Teilnehmer.
Die Mitarbeiter der Zentrale des BAMF in Nürnberg entwickeln die fachlichen Vorgaben, bearbeiten Einzelfälle und erstellen Bearbeitungshinweise. Zudem ist die Zentrale für die Zulassung der Lehrkräfte zuständig.


