BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Handlungsfeld berufliche Integration

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Handlungsfeld berufliche Integration

Im Feld der beruflichen Integration beschäftigt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insbesondere mit der Erschließung ausländischer Qualifikationen, vor allem der Ressourcen von Migranten.

Zentrale Themen des Handlungsfeldes berufliche Integration sind die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Verfahren der Kompetenzfeststellung.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Eines der Hauptziele der Integrationspolitik ist die Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarktzugang zugewanderter Fachkräfte und Akademiker hängt dabei maßgeblich von der Anerkennung ausländischer Qualifikationen ab. In Bezug auf die Erschließung ausländischer Qualifikationen in Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des bundesweiten Integrationsprogramms eine Reihe von Barrieren identifiziert. Hierzu zählen

  • die Zersplitterung von Zuständigkeiten für die Anerkennung von Abschlüssen und der schwierige Zugang zu Informationen zu Anerkennungsverfahren
  • die mangelnde Transparenz der Verfahren (z.B. zu den Kriterien, die zur Anerkennung oder Nichtanerkennung führen)
  • der fehlende Zugang zu Anerkennungsverfahren (z.B. dass derzeit Drittstaatenangehörige in der Regel noch kein Recht auf eine Prüfung ihrer Qualifikationen haben)
  • Mangelhafte Verzahnung der Angebote im Bereich der weiteren beruflichen Integration, z.B. zur Weiterqualifizierung

Kompetenzfeststellung

Kompetenzfeststellungsverfahren dienen dazu, formale Qualifikationen zu erfassen, sind aber auch wichtig im Bereich der informellen Kompetenzen wie zum Beispiel Berufserfahrung, Teamfähigkeit und interkulturelle Kompetenz. Der Begriff Kompetenzfeststellung und die entsprechenden Instrumente und Methoden sind durch eine schwer zu übersehende Instrumentenvielfalt gekennzeichnet. Diese reicht vom einstündigen, leitfadengestützten Einzelinterview bis hin zu projekt- oder qualifizierungsbegleitenden mehrwöchigen oder -monatigen Verfahren. Zwar existieren inzwischen Standards und Qualitätskriterien, aber diese werden nicht durchgehend berücksichtigt bzw. sind nicht umfassend bekannt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt sich im Rahmen unterschiedlicher Aktivitäten dieser Ausgangssituation an, z.B. durch:

  • die Servicestellen zur Erschließung ausländischer Qualifikationen im Saarland und in München
  • die Förderung von Expertisen zur Anerkennungsberatung und Kompetenzfeststellung
  • die Erstellung von Informationsmaterialien.

Datum 18.01.2011

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