Informationen zum EFF
Die wichtigsten Informationen zum EFF im Überblick:
Der Rat der Europäischen Union hat eine Entscheidung über die Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" (Amtsblatt der Europäischen Union:2007/L 144/1) beschlossen.
Zielsetzung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) ist die Förderung von Projektarbeit in den folgenden Bereichen:
- Verbesserung der Aufnahmebedingungen
- Verbesserung der Aufnahmebedingungen für besonders Schutzbedürftige
- Verbesserung der Integrationsbedingungen
- Verbesserung der Integrationsbedingungen für besonders Schutzbedürftige
- Evaluierung, Monitoring, Indikatoren
- Strukturverbesserungen in Asylpolitik/Asylverfahren/Asylrechtsprechung
Förderschwerpunkte
Innerhalb der Förderperiode legen Jahresprogramme die Förderschwerpunkte und Zielsetzungen des EFF fest.
Weitere Informationen zum EFF finden Sie durch Anklicken der Schlagworte (linke Seite).
Für Fragen zur Förderung geben Ihnen die Mitarbeiter der EU-Fondsverwaltung gerne Auskunft.


