BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Förderfähige Maßnahmen

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Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Förderfähige Maßnahmen

Nachstehende Maßnahmen sind über den EFF förderfähig:

Aufnahmebedingungen und Asylverfahren

  • Integration
  • Strukturverbesserungen in der Asylpolitik, Asylverwaltung und Asylrechtsprechung
  • Neuansiedlung
  • Überstellung von einem Mitgliedstaat in einen anderen

Projektmaßnahmen für "Rückkehrer" werden aus Mitteln des Europäischen Rückkehrfonds (ERF) gefördert. Im Rahmen einer ganzheitlichen Asyl- und Aufnahmeberatung  kann in einzelnen Fällen eine Perspektivberatung zur "freiwilligen Rückkehr" in einem Projekt berücksichtigt werden.

Aufnahmebedingungen und Asylverfahren

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Ausbau von Strukturen, die den Zugang zum Asylverfahren verbessern
  • Bereitstellung materieller Hilfe
  • ärztliche und psychologische Betreuung
  • sozialer Beistand
  • Begleitung bei Behördengängen und vor den Gerichten
  • Rechtsbeistand und sprachliche Begleitung
  • Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens einschließlich zu Aspekten der freiwilligen Rückkehr
  • Dolmetscherdienste
  • Qualifizierung von Angestellten in Verwaltung und Justiz
  • Sensibilisierung der ortsansässigen Bevölkerung
  • Überstellung von Asylbewerbern innerhalb der Europäischen Union

Die Ausgaben dürfen ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt sein.

Integration in Deutschland

Der Aufenthalt einer Person in Deutschland gilt als dauerhaft, wenn die Person eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Oder die Person aber eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhalten hat, es sei denn, der Aufenthalt ist von vorübergehender Natur. Außerdem gilt der Aufenthalt als dauerhaft, wenn die Person seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur. Gefördert werden Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration von Personen und deren Familienangehörigen, die eine dieser Kriterien erfüllt:

  • Medizinische, psychologische und soziale Betreuung
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Beratung und Hilfe bei Wohnungssuche
  • Schulungsangebote zum Erlernen der deutschen Sprache
  • Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Erleichterungen bei Erwerb und Anerkennung von Berufsbefähigungsnachweisen und Diplomen
  • Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere durch Berufsberatung
  • Förderung selbstverantwortlichen Handelns und wirtschaftlicher Selbstständigkeit
  • Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Aufnahmegesellschaft
  • Einbeziehung in den interkulturellen/interreligiösen Dialog mit den gesellschaftlichen Gruppen und Interessenverbänden
  • Bekenntnis zum Rechts- und Wertesystems der Aufnahmegesellschaft, insbesondere zur Grundrechtscharta der Europäischen Union
  • Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, insbesondere zu den Bildungseinrichtungen

Die Ausgaben für die Maßnahmen dürfen ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angefallen sein.

Strukturverbesserungen in der Asylpolitik/Asylverwaltung/Asylrechtsprechung

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Sammlung, Nutzung und Verbreitung von Herkunftsländerinformationen einschließlich deren Übersetzung
  • Sammlung, Nutzung und Verbreitung statistischer Daten, die Asylbewerber, Asylverfahren, Aufenthaltsstatus und Stand der Integration betreffen
  • Verbesserung der Spruchpraxis/Sprache in behördlichen und gerichtlichen Asylverfahren
  • Bewertung der nationalen Asylpolitik und deren gesellschaftlichen Auswirkungen.
Neuansiedlung

Neuansiedlung ("Resettlement") bedeutet die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen aus einem Drittstaat (Staaten außerhalb der EU). Lediglich das UNHCR kann eine Neuansiedlung ersuchen. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Erstellung eines Neuansiedlungsprogramms
  • Vorbereitung der Neuansiedlung durch gesundheitliche Vorsorge und medizinische Behandlung
  • materielle Hilfe
  • Information, Beratung und Reisevorbereitungen
  • Hilfe und Unterstützung bei und nach der Neuansiedlung
Von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat

Dieser Förderbereich betrifft Überstellungen im Rahmen des Schengener Abkommens. Außerdem geht es um Fälle von Familienzusammenführungen innerhalb der Europäischen Union. Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen sollen es der überstellten Person erleichtern, sich im neuen Mitgliedstaat schneller zurechtzufinden.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Informationsangebote
  • Dolmetscherdienste
  • medizinische Begleitung in Zusammenhang mit dem Umzug von einem Mitgliedstaat in den anderen
  • sonstige Unterstützung

Datum 18.01.2011

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