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Berichte schreiben

Der EU-Kommission ist es wichtig, wofür die Fördergelder eingesetzt werden.

Allgemeine Informationen

Der EU-Kommission ist es wichtig, wofür die Fördergelder eingesetzt werden. Daher müssen alle Ausgaben nachgewiesen und auch schriftlich begründet sein.

Insgesamt müssen zwei Berichte, bestehend aus jeweils einem inhaltlich, beschreibenden Teil (Sachbericht) und einem weiteren Teil, in dem die Ausgaben nachgewiesen werden (Finanzielle Nachweise) vorgelegt werden.

Der Sachbericht

Der erste Teil ist ein Sachbericht, der das Projekt ausreichend beschreibt:

  1. Allgemeine Angaben zum Projekt
  2. Inhaltliche Beschreibung des Projektes (Was und wen genau fördert das Projekt?)
  3. Angaben zu Maßstäben, die den Erfolg und die Auswirkungen des Projektes messen. Jeder Geförderte kann diese Maßstäbe selbst festlegen, da er am besten entscheiden kann, welche Faktoren eine Rolle gespielt haben. Sie können sich aber auch an folgenden Fragen orientieren:
  • "Welche Mittel werden für das Projekt genutzt?"
    (z. B. finanzielle, personelle, technische Mittel, um das Projektziel zu erreichen)
  • "Welche Ergebnisse gibt es?"
    (z. B. Entwicklungsschritte der Zielgruppen, Stärkung von Kompetenzen)
  • "Welche Auswirkungen hat das Projekt?"
    (z. B. kurz- und längerfristige Wirkungen auf Zielgruppen und Gesellschaft; Synergieeffekte; Vernetzung mit anderen Angeboten)

Finanzielle Nachweise

Der zweite Teil der beiden Berichte muss finanzielle Nachweise über die Ausgaben enthalten. Die Ausgaben müssen auf der dafür vorgesehenen Belegliste festgehalten werden. Folgende Informationen werden benötigt:

  1. Allgemeine Angaben zum Projekt
  2. Bezeichnung der Ausgaben (Eintragung in den Tabellenblättern)
  3. Originalbelege, Quittungen

                              

Wann müssen die Berichte eingereicht werden?

Ein erster Zwischenbericht muss im siebten Monat nach Beginn der Förderung eingereicht werden. Darin müssen alle bis dahin erreichten Projektziele und Ausgaben angegeben werden.

Der Abschlussbericht muss im zweiten Monat nach Beendigung der Förderung eingereicht werden - unter Angabe aller erreichten Projektziele und Gesamtausgaben.

Die pünktliche Vorlage der Berichte beeinflusst die weiteren Zahlungen im Projekt positiv und sichert eine zügige Refinanzierung der Mittel bei der EU-Kommission.

Datum 18.01.2011