Informationen zum ERF
Die wichtigsten Informationen zum ERF im Überblick:
Der Rat der Europäischen Union hat eine Entscheidung über die Einrichtung eines Europäischen Rückkehrfonds (ERF) für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" (Amtsblatt der Europäischen Union 2007/L144/45) beschlossen.
Zielsetzung des Europäischen Rückkehrfonds ist die Förderung von Projektarbeit in den folgenden Bereichen:
- Integriertes Rückkehrmanagement
- Kooperation der Mitgliedstaaten
- Harmonisierung des Rechts im Sinne einer gemeinschaftlichen Rückkehrpolitik
Förderschwerpunkte
Innerhalb der Förderperiode legen Jahresprogramme die näheren Förderschwerpunkte und Zielsetzungen fest.
Weitere Informationen zum ERF finden Sie durch Anklicken der Schlagworte (linke Seite).
Für Fragen zur Förderung geben Ihnen die Mitarbeiter der EU-Fondsverwaltung gerne Auskunft.


