Förderfähige Maßnahmen
Nachstehende Maßnahmen für eine Rückkehr sind förderfähig:
Im Zuge eines integrierten Rückkehrmanagements werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit den Konsularstellen von Drittländern soll gestärkt werden, damit Reise-/Passersatzdokumente erlangt werden können.
- qualifizierte Rückkehrberatung
- Freiwilligen Rückkehrern, die dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, soll dieser Prozess erleichtert werden (Nachhaltigkeit).
- Stärkere Zusammenarbeit und Vernetzung auf behördlicher Ebene
- Vereinfachung und Beschleunigung der Abschiebeverfahren
So sieht die Kooperation der Mitgliedstaaten aus:
- gemeinsame Lageberichte betreffend Herkunfts- und Transitländer werden erstellt
- Zusammenarbeit mit den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden der Herkunftsländer, um eine Rückführungen erfolgreich durchführen zu können
- gemeinsame Konzeption und Umsetzung gemeinsamer Rückkehrförderprogramme
- Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten
- gemeinsame Konzepte und Aktionen zwecks Nachhaltigkeit von Rückkehrmaßnahmen
Vereinheitlichung des Rechts für eine gemeinschaftlichen Rückkehrpolitik
Im Zuge der Vereinheitlichung der europäischen Rückkehrpolitik werden gefördert:
- qualitative Verbesserungen behördlicher Rückführungs-/Abschiebungsentscheidungen
- Menschenwürde muss gewahrt werden, wenn eine zwangsweise Rückführung/Abschiebung erfolgt
- Beschleunigung der gerichtlichen Klageverfahren gegen zwangsweise Rückführungen/Abschiebungen
- Seminare und Schulungen für Angestellte der Verwaltungs-, Vollstreckungs- und Justizbehörden
Folgende Dienst- und Sachleistungen werden gefördert, egal ob jemand freiwillig oder erzwungen zurückkehren wird:
- Beratung der Rückkehrer
- Übersetzungskosten
- Kosten für Reisedokumente
- Medizinische Untersuchung und Versorgung
- Reisekosten und Reiseverpflegung
Die Unterstützung gilt insbesondere schutzbedürftigen Personen (Minderjährigen, kranken und behinderten Personen, alleinerziehenden und schwangeren Frauen).
Bestimmte Dienst- und Sachleistungen können – je nachdem, ob es sich um freiwillige oder erzwungene Rückkehr handelt – unterschiedlich gefördert werden. Insbesondere soll freiwilligen Rückkehrern eine Vorzugsbehandlung gewährt werden.
"Erzwungene Rückkehr"
Sollte eine Rückkehr erzwungen erfolgen, dann werden die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterbringung bei gemeinschaftlichen Rückführungsaktionen übernommen:
"Freiwillige Rückkehr":
Sollte eine freiwillige Rückkehr anstehen, dann werden die Rückkehrer bei den Reisevorbereitungen betreut. Außerdem werden die Kosten, die vor der Rückkehr anfallen übernommen: Bei einer "erzwungener Rückkehr" geschieht dies nur dann, "wenn der Mitgliedstaat dies für angemessen hält":
- finanzielle Hilfe nach Rückkehr – Beförderung des persönlichen Besitz – Unterbringung im Hotel.
Außerdem werden Wiedereingliederungshilfen in Form von finanziellen Anreizen, Unterstützung bei Ausbildung, Arbeitsberatung und– vermittlung, Starthilfe für wirtschaftliche Selbstständigkeit, Betreuung, Beratung und Rückkehr angeboten.


