BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Anerkennung von Forschungseinrichtungen

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System zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen (SAFe)

Förderung der Zulassung und der Mobilität von Drittstaatsangehörigen zu Forschungszwecken

Das Antragsverfahren auf Anerkennung einer Forschungseinrichtung zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen wird IT-gestützt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Anwendung SAFe durchgeführt

Die Forscherrichtlinie soll durch die Förderung der Zulassung und der Mobilität von Drittstaatsangehörigen zu Forschungszwecken für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt zur Verwirklichung des Ziels des Europäischen Rates von Lissabon vom März 2000, die Europäische Gemeinschaft bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden zu lassen, beitragen. Sie sieht vor, das Verfahren zur Zulassung von Drittstaats-Forschern in der Europäischen Union nach einem besonderen, dreistufigen Verfahren (Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen, Aufnahmevereinbarung zwischen Forschungseinrichtung und Forscher und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ausländische Forscher) zu regeln und den in diesem Verfahren zugelassenen Forschern bestimmte Rechte hinsichtlich des Aufenthalts, der Abhaltung von Unterricht an Hochschulen, der Gleichbehandlung bei der Diplomanerkennung, Arbeitsbedingungen, sozialen Sicherheit, Besteuerung etc. und der Mobilität innerhalb der EU für dasselbe oder andere Vorhaben einzuräumen.Intern wird das gesamte Verfahren durch ein Workflow- und Dokumentenmanagementsystem unterstützt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Kostenübernahmeerklärungen nach § 20 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes.

Zudem veröffentlicht das BAMF im Internet eine Liste der wirksamen Feststellungen, dass eine Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, oder dass die Durchführung eines bestimmten Forschungsprojekts im öffentlichen Interesse liegt.

Die Anerkennung der Forschungseinrichtung wird auf mindestens fünf Jahre befristet. In diesem Zeitraum kann die anerkannte Forschungseinrichtung Aufnahmevereinbarungen mit ausländischen Forschern abschließen. Vor Ablauf der Gültigkeit kann ein Antrag auf Verlängerung der Anerkennung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.

Zielgruppe des Systems

Bearbeiter des Genehmigungsverfahrens (Workflow und Dokumentenmanagement), Ausländische Forscher, Forschungseinrichtungen (Internet).

Technische Realisierung

Für die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung mit der Anwendung SAFe wird ein nach dem DOMEA Konzept zertifiziertes Produkt, DOMEA 4.0 der Firma Opentext, eingesetzt. Auf der Nutzerseite der Vorgangsbearbeitung wird ein DOMEA-Client benötigt.

Datum 18.01.2011

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