Vorübergehender Schutz
Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von Vertriebenen bei durch Beschluss des EU-Rates festgestelltem Massenzustrom
Dem Vorübergehenden Schutz liegt der Gedanke zu Grunde, dass den Schutzbedürftigen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zugesprochen wird, um eine Überlastung der nationalen Asylsysteme zu vermeiden.
Die Umsetzung der Richtlinie 2001/55/EG in nationales Recht erfolgte mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005. Im Falle eines durch einen Beschluss des Europäischen Rates festgestellten Massenzustroms von Vertriebenen nimmt das Bundesamt
- gem. § 91 a AufenthG die Funktion der Registerbehörde wahr,
- gem. § 91 b AufenthG die Aufgabe der nationalen Kontaktstelle wahr und übernimmt
- gem. § 24 Abs. 3 Satz 3 AufenthG die Verteilung der ankommenden Flüchtlinge auf die Bundesländer.
Hierzu wurde für den vorübergehenden Schutz ein IT-Verfahren im Bundesamt entwickelt, das die Möglichkeit der Online-Registrierung bietet und nach vorgegebenen Kriterien die Verteilung auf die Bundesländer vornimmt.
Es wurden bereits ca. 900 Nutzer durch die einzelnen Bundesländer benannt und die entsprechenden Nutzerkonten eingerichtet. Damit existiert eine ganzheitliche Lösung, die einerseits die Aufnahme der Flüchtlinge mit einem IT-Verfahren erleichtert, andererseits auch die Verteilung auf die aufnehmenden Länder unterstützt.
Zielgruppe des Systems
Das IT-System wird den Bundesländern bzw. den jeweiligen Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt.
Technische Realisierung
Die Anwendung wurde auf Basis von Opensource- und kommerziellen Produkten realisiert. Auf der Nutzerseite wird lediglich ein Browser benötigt. Die Anwendung ist mit den gängigen Browsern (IE, Firefox, Opera,…) darstellbar.


