Wenn Asylsuchende in Deutschland ankommen, melden sie sich bei einer staatlichen Stelle und werden registriert. Anschließend erhalten sie ein temporäres Ausweisdokument. Erst dann kann ein Asylverfahren beginnen.
Die Aufnahmeeinrichtung ist für die Versorgung sowie Unterkunft zuständig und informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts oder das nächstgelegene Ankunftszentrum.
Bei der persönlichen Antragstellung werden weitere Dokumente erfasst und Asylsuchende über ihre Rechte und Pflichten innerhalb des Asylverfahrens aufgeklärt.
Das Dublin-Verfahren findet vor der eigentlichen Prüfung des Asylantrages statt und stellt fest, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Die Anhörung ist Grundlage für die Entscheidung im Asylverfahren. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal. Deswegen erhalten Antragstellende ausreichend Zeit ihre persönlichen Fluchtgründe zu schildern.
Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – vorliegt.
Auf die endgültige Entscheidung des Bundesamts – den Abschluss des Asylverfahrens – folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder aber die Ausreisepflicht.
Film: Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten.
Der Film "Informationen zum Asylverfahren. Ihre Rechte und Pflichten" ist eine visuelle Ergänzung zu der gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Belehrung bei der Asylantragstellung.
Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Was tun, wenn ich krank werde? Die Antworten auf diese und weitere, übergeordnete Fragen erhalten Asylsuchende in Deutschland in der kostenlosen App "Ankommen".
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