Ankunftszentren
Quelle: BAMF
Die Ankunftszentren sind der zentrale Zugangspunkt zum Asylverfahren. In den Ankunftszentren werden alle für das Asylverfahren erforderlichen Schritte durchgeführt. Dies beinhaltet die ärztliche Untersuchung durch die Länder, die Erfassung der persönlichen Daten und die Identitätsprüfung, die Antragstellung, Anhörung und Entscheidung über den Asylantrag durch das Bundesamt sowie eine Erstberatung zum Arbeitsmarktzugang durch die örtliche Arbeitsagentur.
Mit Hilfe des integrierten Flüchtlingsmanagements werden die Abläufe der beteiligten Behörden – von der Registrierung im jeweiligen Bundesland, der Prüfung des Gesundheitszustands bis hin zum Bescheid – in einem bundesweit übergreifenden Kerndatensystem gespeichert und damit die Zusammenarbeit verbessert.
Integrationskurse und Arbeitsmarktzugang
Asylsuchende werden schon während der Bearbeitung ihres Antrags über die Teilnahme an Integrationskursen des Bundesamtes am jeweiligen Wohnort informiert.
Sie erhalten ebenfalls eine Beratung zum möglichen Arbeitsmarktzugang. Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit nehmen dabei vor Ort in den Ankunftszentren Erstdaten der Antragstellenden auf. Diese stehen dann den Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit zur Verfügung.
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