Entscheiderinnen und Entscheider
Quelle: BAMF
Die Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes gehören dem allgemeinen, nichttechnischen Verwaltungsdienst an.
Ihre Aufgabe, die Prüfung von Asylanträgen, umfasst sowohl die wichtige persönliche Anhörung als auch die darauffolgende Entscheidung über Asylanträge. Fachliche Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind – neben umfassenden Kenntnissen des Asyl- und Ausländerrechts – ein detailliertes Wissen über die politische Lage in den Herkunftsländern der Antragstellenden. Außerdem bilden bestimmte Soft-Skills, wie das Beherrschen von gängigen Interviewtechniken, kultursensibles Einfühlungsvermögen und interkulturelle Kompetenzen, grundlegende Voraussetzungen für den Einsatz als Entscheiderin oder Entscheider.
Qualifikation und fachliche Voraussetzungen
Im zentralen Qualifizierungszentrum des Bundesamtes wird ein zeitgemäßes Aus- und Fortbildungskonzept angewandt. Mitarbeitende werden von erfahrenen Kräften umfassend geschult und auf das Asylverfahren vorbereitet. Nach der Vermittlung von Asylrechtsgrundlagen und Anhörungs- bzw. Fragetechniken
werden die angehenden Entscheiderinnen und Entscheider in realen Situationen geschult. Weil das Asylverfahren in Deutschland, unter anderem durch stetige politische Veränderungen, einem ständigen Wandel unterliegt, werden neben den neuen Kolleginnen und Kollegen auch erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, an regelmäßigen Schulungen teilzunehmen. Hier werden ebenfalls die sogenannten Sonderbeauftragten geschult.
Sonderbeauftragte
Sonderbeauftrage sind speziell geschulte Entscheiderinnen und Entscheider, die für Anhörungsverfahren bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen eingesetzt werden. Dazu gehören Unbegleitete Minderjährige, Folteropfer, traumatisierte Personen und geschlechtsspezifisch Verfolgte sowie Opfer von
Menschenhandel. Die Sonderbeauftragten stehen über ihre eigenen Aufgaben in der Verfahrensbearbeitung hinaus ihren Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
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