Über das so genannte Relocation-Verfahren werden Asylsuchende aus EU-Mitgliedsstaaten mit besonders stark beanspruchten Asylsystemen – wie aktuell Griechenland und Italien - in andere Mitgliedsstaaten umverteilt und durchlaufen dort das Asylverfahren. Damit soll eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden innerhalb Europas erreicht werden.
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