Dolmetscher im Asylverfahren
Dolmetscher übersetzen während der individuellen Anhörung des Asylbewerbers zu seinen Fluchtgründen zwischen Antragstellenden und Entscheidern.
Das Bundesamt bucht die Dolmetscher im Rahmen der Anhörungsplanungen nach der benötigten Sprache. Dolmetscher sind nicht beim Bundesamt beschäftigt, sondern sind auf Vertragsbasis als Freiberufler oder als Mitglieder von Dolmetscherbüros für das Bundesamt tätig.
Was sind die Standards guten Dolmetschens im Bundesamt?
Mit dem Entscheider auf der einen und dem Asylantragstellenden auf der anderen Seite treffen während der Anhörung unterschiedliche Sprachen, Ausgangspositionen, Erfahrungs-, Wissens- und Bildungshorizonte aufeinander. Für eine funktionierende Kommunikation sind Ihre Kompetenzen als Dolmetscher unerlässlich. Wir erwarten von Ihnen eine genaue und neutrale mündliche Übersetzung der Gesprächsinhalte.
Dies bedeutet für Ihre Arbeit, dass Sie gemäß den allgemeinen, professionellen und berufsethischen Standards eines Sprachmittlers handeln. Dazu zählen insbesondere
- Verschwiegenheit,
- Neutralität,
- Zuverlässigkeit,
- soziale Kompetenzen und Umgangsformen.
Was erwarten wir von unseren Dolmetscherinnen und Dolmetschern?
- Sprachsicherheit in Wort und Schrift, in der Regel mit dem Sprachniveau C1
- Sprachkenntnis zu rechtlichen/medizinischen Begrifflichkeiten wünschenswert
- Zustimmung zu rechtlich notwendigen Sicherheitsüberprüfungen
- Bereitschaft zum Einsatz an den verschiedenen Standorten des Bundesamtes
- Mitwirkung bei der Aufklärung über die Herkunftsregion oder Herkunftsland des Antragstellers anhand sprachlicher Auffälligkeiten
Hervorhebung_Quelle: Sprachniveau C1
Was bietet das Bundesamt?
- freiberufliche Tätigkeit
- flexible Arbeitszeiten
- Einsatz nach Absprache und entsprechend regionalem Bedarf des Bundesamtes
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen mit Lebenslauf, Pass- oder Ausweiskopie, Kopie des Aufenthaltstitels sowie gegebenenfalls Nachweisen Ihrer Qualifikation als Dolmetscher per Mail an: dolmetscherbewerbungen@bamf.bund.de
Hervorhebung_Quelle: Hinweis
Bitte beachten Sie zudem, dass ausschließlich beglaubigte Kopien der jeweiligen C1-Nachweise anerkannt werden (siehe Merkblatt/ FAQ).
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