BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Verfahren

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Verfahren

In der Kölner Dienststelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befindet sich die Verwaltungsstelle des ESF. Sie wählt die Träger aus, die berufsbezogene Deutschkurse im Rahmen des ESF durchführen.

Verfahrensstufe 1

Die Außenstelle des BAMF hat für die 122 Fördergebiete Projektträger – meist mit Kooperationspartnern – ausgewählt. Sie dürfen nun bis zum 31. Dezember 2013 ESF-BAMF-Kurse durchführen.

Verfahrensstufe 2

Der vom BAMF ausgewählte Projektträger stellt mit den an ihn entsandten Teilnehmern berufsbezogene Deutschkurse zusammen. Die Agentur für Arbeit sowie die Grundsicherungsstelle sollen potenzielle Teilnehmer beraten und gegebenenfalls mit einem vorgegebenen Meldeformular (Meldebogen) an den Projektträger verweisen.

Der Projektträger führt mit den potenziellen Teilnehmern eine Kompetenzfeststellung durch, um ihre Lernvoraussetzungen, Qualifikationen, Sprachstand sowie Sprach- und Qualifizierungsbedarf zu ermitteln. Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann der Träger einen Projektantrag für einen konkreten Sprachkurs stellen.

Finanzierung der ESF-BAMF-Kurse

Die Kurse werden aus Mitteln des ESF finanziert. Die notwendige nationale Kofinanzierung kann durch Sozialleistungen des Bundes beziehungsweise öffentliche Mittel der Länder und Kommunen sowie private Eigenmittel gesichert werden.

Datum 18.01.2011

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