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Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Wer darf teilnehmen?

Wer an vom ESF geförderten Programmen teilnimmt, kann sich sprachlich und fachlich weiterqualifizieren und so seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Teilnahme ist an einige Bedingungen geknüpft.

Potenzielle Teilnehmer

  • haben noch zu geringe Sprachkenntnisse und sind zu wenig qualifiziert, um einen Arbeitsplatz zu finden.
  • müssen einen Migrationshintergrund haben. Staatsangehörigkeit und der Zeitpunkt der Zuwanderung sind egal – auch Spätaussiedler, in Deutschland geborene Personen, ausländische Familien und sogenannte Passdeutsche gehören dazu.
  • müssen einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.
  • müssen arbeitssuchend gemeldet sein und beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld). Beschäftigte, die zum Erhalt des Arbeitsplatzes an den Kursen teilnehmen, müssen von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden.
  • haben bereits einen Integrationskurs absolviert bzw. haben bereits ausreichende Deutschkenntnisse.
  • haben die Schulpflicht erfüllt.
Datum 18.01.2011

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