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Was sind die Vorteile einer freiwilligen Rückkehr? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Bei einer freiwilligen Rückkehr kann die Ausreise geplant und organisiert werden, teilweise werden die Reisekosten übernommen. Je nach Herkunftsland besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine Reisebeihilfe, Starthilfe und/oder eine Reintegrationsunterstützung zu erhalten. Dies erleichtert den Neuanfang im Herkunftsland beispielsweise durch Hilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche und/oder durch die Erbringung von Sachleistungen. Die Rückkehrberatungsstellen beraten individuell zu den verschiedenen Möglichkeiten. Eine Übersicht über Rückkehrberatungsstellen bietet das Informationsportal www.ReturningfromGermany.de. Eine freiwillige Rückkehr kann auch nach einem abgelehnten Asylantrag erfolgen. Reist ein ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger nicht innerhalb der auferlegten Frist freiwillig aus, muss er die Kosten für seine Rückführung selbst tragen.

Wie lange ist eine freiwillige Rückkehr für Ausreisepflichtige möglich? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Nach Erhalt des negativen Asylbescheids sollten Ausreisepflichtige, die sich für eine freiwillige Rückkehr entschieden haben, möglichst zeitnah mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen. Diese kann Auskunft darüber geben, bis wann eine freiwillige Rückkehr möglich ist.
Zusammen mit der Ablehnung des Asylantrags bekommt die/der Ausreisepflichtige eine Frist mitgeteilt, bis zu der sie/er ausreisen muss. Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als unbeachtlich oder "offensichtlich unbegründet" beträgt die Ausreisefrist eine Woche.

Ist eine freiwillige Rückkehr möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Die freiwillige Rückkehr ist auch möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist. Rückkehrende können unter Umständen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Der Asylantrag ist vor der Ausreise zurückzunehmen.

Welche Stellen bieten eine Beratung zur freiwilligen Rückkehr an? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Rückkehrberatung bieten bundesweit zuständige Behörden wie Ausländerbehörde oder Einwohneramt sowie Nichtregierungsorganisationen und karitativen Einrichtungen (Diakonie, Rotes Kreuz oder Caritas). Kontaktdaten und Adressen ortsnaher Rückkehrberatungsstellen sind über das Informationsportal www.ReturningfromGermany.de zu finden.

An wen richtet sich das Rückkehrberatungsangebot? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Das Beratungsangebot richtet sich an alle Drittstaatsangehörigen, die an einer freiwilligen Ausreise interessiert sind, unabhängig von laufenden oder bereits beendeten Asylverfahren.

Ist eine Rückkehrberatung verpflichtend? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Nein. Die Rückkehrberatung ist freiwillig, unverbindlich und ergebnisoffen. Eine Beratung ist stets kostenlos und verpflichtet nicht zur freiwilligen Ausreise.
Besonders für Personen mit geringer Bleibeperspektive, einem abgelehnten Asylantrag oder aus anderen Gründen Ausreispflichtigen wird eine individuelle Rückkehrberatung empfohlen.

Hat die Teilnahme an einem Beratungsgespräch Einfluss auf laufende Verfahren? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Nein. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch hat keinen Einfluss auf ein laufendes Verfahren. Das Gespräch ist vertraulich.

In welchen Sprachen werden Beratungsgespräche angeboten? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Beratungsgespräche werden regelmäßig in deutscher, vielfach auch in englischer Sprache geführt. Für eine ausreichende Verständigung wird empfohlen, eine Person mitzubringen, die das Gespräch übersetzen kann. Im Vorfeld kann gegebenenfalls auch eine Beratung in der Muttersprache oder die Bereitstellung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers vereinbart werden.

Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es für eine freiwillige Rückkehr? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Zur Förderung der freiwilligen Rückkehr gibt es die Programme REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme). Zu den Fördermöglichkeiten gehören die Übernahme der Reisekosten sowie gegebenenfalls die Zahlung einer Reisebeihilfe und einer Starthilfe. Ferner besteht für bestimmte Nationalitäten die Möglichkeit einer zusätzlichen Reintegrationsunterstützung durch REAG/GARP oder ein Reintegrationsprogramm. Rückkehrberatungsstellen prüfen die individuellen Möglichkeiten für eine Förderung. Weitere Informationen bietet das Informationsportal www.ReturningfromGermany.de.

Wird die freiwillige Rückkehr in Staaten gefördert, aus denen die Einreise nach Deutschland ohne Visum möglich ist? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Die freiwillige Rückkehr in europäische Drittstaaten, aus denen die Einreise ohne Visum möglich ist, wird durch Übernahme der Beförderungskosten sowie durch eine Reisebeihilfe unterstützt. Dies gilt insbesondere für Staatsangehörige der vWEB-Staaten (visafreie Länder des Westlichen Balkan) sowie der Republik Moldau, Georgien, Ukraine: Montenegro, Nordmazedonien, Serbien: visumfreie Einreise seit 19.12.2009; Bosnien und Herzegowina, Albanien: visumfreie Einreise seit 15.12.2010; Republik Moldau: visumfreie Einreise seit 28.04.2014; Georgien: visumfreie Einreise seit 28.03.2017; Ukraine: visumfreie Einreise seit 11.06.2017. Seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldete Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien können seit dem 01.01.2019 im Rahmen der Reintegrationsunterstützung des REAG/GARP-Programms Reintegrationshilfen bei freiwilliger Rückkehr beantragen. Seit 01.07.2019 gilt dies ebenfalls für Georgien und Moldau. Einzelheiten zu dieser Förderung für Langzeitgeduldete finden Sie unter www.ReturningfromGermany.de. Rückkehrberatungsstellen prüfen die individuellen Möglichkeiten für eine Förderung. Weitere Informationen bieten die Portale www.ReturningfromGermany.de oder www.startfinder.de.

Welche Förderprogramme gibt es für eine freiwillige Rückkehr nach Kosovo? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Staatsangehörige aus Kosovo können über das REAG/GARP-Programm eine Reisebeihilfe, jedoch keine Starthilfe beantragen. Zudem können Reisekosten (Kosten der Beförderung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln) übernommen werden. Das Reintegrationsprojekt URA mit Sitz in Pristina berät Personen nach der Rückkehr und unterstützt individuell durch zahlreiche Maßnahmen bei der Reintegration in Kosovo.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Rückkehrförderung? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückkehrförderung. Zudem ist eine Förderung durch das Programm REAG/GARP und andere Programme/Projekte nur einmal möglich. Im Falle einer Wiedereinreise müssen bereits gewährte Leistungen zurückgezahlt werden.

Wie ist die Situation im Herkunftsland? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Informationen zur aktuellen Situation im jeweiligen Herkunftsland veröffentlicht die Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF) auf dem Informationsportal www.ReturningfromGermany.de.
Spezielle, einzelfallbezogene Anfragen zu medizinischer Versorgung und Behandlung sowie zur örtlichen Infrastruktur, zum Job- und Wohnungsmarkt in den Herkunftsländern können durch die Rückkehrberatungsstelle über das Projekt ZIRF-Counselling gestellt werden.

Welche Dokumente werden für eine freiwillige Rückkehr benötigt? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Vor der Ausreise händigt die Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung aus, die der Ausreisende am Flughafen bei der Bundespolizei bzw. bei der Ausreise aus dem Schengen-Raum bei den Grenzbehörden abgibt.
Für die Einreise in das Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat müssen gültige Einreisepapiere (Reisepass/Passersatzpapier und falls erforderlich ein Visum) vorliegen. Die zuständige Ausländerbehörde hilft auf Nachfrage bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Reisedokumenten.

Können auch Personen mit einem Aufenthaltstitel oder sonstigem Bleiberecht bei ihrer freiwilligen Rückkehr gefördert werden? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus können auch Personen mit (vorübergehendem) Bleiberecht bei einer freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland gefördert werden.
Hierzu zählen: Personen mit einem Aufenthaltstitel; geduldete Personen (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung); Schutzberechtigte, denen ein Schutzstatus nach deutschem Recht gewährt wurde (anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte); sonstige Ausländer, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt wurde. Rückkehrberatungsstellen prüfen die individuellen Möglichkeiten für eine Förderung. Weitere Informationen bietet das Informationsportal www.ReturningfromGermany.de

Für welche Herkunftsländer gibt es eine Rückkehrförderung? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Die Möglichkeit einer unterstützten freiwilligen Rückkehr hängt neben vielen Kriterien maßgeblich von der Staatsangehörigkeit ab. Rückkehrberatungsstellen prüfen die individuellen Möglichkeiten für eine Förderung. Weitere Informationen bietet das Informationsportal www.ReturningfromGermany.de

Gibt es nach der Rückkehr im Herkunftsland Programme zur Unterstützung? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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In vielen Herkunftsländern helfen Reintegrationsprogramme beim Neuanfang. Bestandteile von Reintegrationsprogrammen können sein: Sachleistungen, Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, Vermittlung in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Hilfe bei der Existenzgründung oder Unterstützung in sozialen und medizinischen Angelegenheiten. Die Informationsportale www.ReturningfromGermany.de und www.startfinder.de informieren über bestehende Reintegrationsprogramme in den jeweiligen Herkunftsländern.

Werden unbegleitete Minderjährige bei einer freiwilligen Rückkehr unterstützt? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Rückkehr, Themen:: Freiwillige Rückkehr

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Über Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Förderung unbegleiteter Minderjähriger informiert eine individuelle Rückkehrberatungsstelle. In jedem Fall ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und des Jugendamts durch die antragsübermittelnde Stelle einzuholen. Im Vorfeld der Rückkehr prüft die Internationale Organisation für Migration, ob die Betreuung des Minderjährigen im Herkunftsland gesichert ist.

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