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Wie kann ich mich identifizieren, wenn ich einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs digital stellen möchte (Kurzanleitung)? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Wenn Sie einen Antrag zur Zulassung an einem Integrationskurs digital auf dem Bundesportal stellen wollen, müssen Sie zunächst Ihre Identität nachweisen, sich authentifizieren. Lesen Sie dazu unseren Kurzanleitung zum Nachweis der Identität.

Kostet die Prüfung etwas? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Seit dem 01.07.2007 ist die einmalige Teilnahme am Abschlusstest kostenlos.

Wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Wichtig ist, dass Sie während des Integrationskurses alle Übungstests mitmachen. Mit der Übungs-CD können Sie auch zu Hause üben. Sie sollten sich außerdem bemühen, daheim und bei Freunden Deutsch zu sprechen, damit Sie das Gelernte nicht wieder vergessen.

Was kann ich machen, wenn ich mit dem Integrationskursträger nicht zufrieden bin? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Zunächst sollten Sie mit dem Integrationskursträger darüber sprechen. Wenn sich trotzdem nichts ändert, können Sie sich auch an das Bundesamt wenden. Als letzte Möglichkeit können Sie nach Beendigung eines Kursabschnittes den Kursträger wechseln und einen anderen Kurs besuchen. Sie erhalten dann vom ersten Kursträger eine Bescheinigung über die von Ihnen besuchten Unterrichtsstunden.

Gibt es eine Ansprechstelle für Bürger mit allgemeinen Fragen zu den Integrationskursen? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Ja, Sie können sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden, das die Integrationskurse koordiniert. Der Bürgerservice ist unter 0911 - 943-0 telefonisch und über das Kontaktformular am Ende dieser Seite erreichbar.

Was bedeuten die einzelnen Kursarten? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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In der Regel machen Zugewanderte einen allgemeinen Integrationskurs. Daneben gibt es Integrationskurse speziell für Frauen, Eltern und Jugendliche sowie für Zugewanderte, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können (Alphabetisierungskurse). Manche Teilnehmende können schneller lernen, weil sie zum Beispiel in der Schule schon andere Sprachen gelernt haben. Für sie gibt es Intensivkurse mit weniger Stunden.

Kann ich mir einen Integrationskurs aussuchen? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Ja, Sie können sich einen Integrationskurs aussuchen. Einen passenden Kurs in Ihrer Region finden Sie mit Hilfe unserer Suchmaschine BAMF-NAvI.

Was passiert, wenn ich meinen Kostenbeitrag für den Integrationskurs nicht bezahle? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Sie müssen den Kostenbeitrag von 2,29 Euro pro Stunde zu Beginn jedes Kursabschnittes bezahlen. Solange Sie das nicht getan haben, kann der Kursträger Sie vom Unterricht ausschließen.

Haben alle Zuwanderer einen Anspruch auf einen Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Ob ein gesetzlicher Anspruch auf einen Integrationskurs besteht, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom Zeitpunkt der Einreise und dem Aufenthaltsstatus.

Was passiert, wenn ich an einigen Tagen nicht zum Unterricht erscheine? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Es besteht die Gefahr, dass Sie den Abschlusstest nicht bestehen. Zudem kann es für Sie rechtliche und finanzielle Folgen geben, wenn Sie zur Teilnahme verpflichtet wurden und oft nicht am Unterricht teilnehmen. Sie müssen Ihren Kostenbeitrag für diese Tage trotzdem zahlen.

Habe ich Anspruch auf einen Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Lesen Sie hierzu bitte unser Informationen zu Teilnahme und Kosten eines Integrationskurses.

Was ist ein Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Wer in Deutschland leben möchte, sollte Deutsch sprechen. Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das ist wichtig, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen oder sich im Alltag zu verständigen zu können. Außerdem sollten auch ausländische Personen einige Dinge über das Land, in dem sie leben, wissen: Geschichte, Kultur und Rechtsordnung gehören dazu. All das wird im Orientierungskurs vermittelt.

Wie melde ich mich für einen Integrationskurs an? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Sie müssen nur zu einem Integrationskursträger gehen. Dieser übernimmt alles Weitere und hilft Ihnen beim Ausfüllen der nötigen Formulare. Einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe der Suchmaschine BAMF-NAvI.

Wo und wie finde ich einen Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Wenn Sie einen Integrationskurs suchen, können Sie entweder in den Migrationserstberatungsstellen, in den Ausländerbehörden oder direkt bei den Integrationskursträgern nachfragen. Außerdem steht Ihnen die interaktive Suchmaschine BAMF-NAvI zur Verfügung.

Was kostet ein Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Angehörige dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und Ihre Angehörige werden automatisch vom Kostenbeitrag befreit. Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete gem. § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthaltsG sind vom Kostenbeitrag befreit.Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit anderen Aufenthaltstiteln, deutsche Staatsbürger und Unionsbürger vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nur für das individuell erste Kursmodul rückwirkend in Betracht. In höheren Modulen wird die Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich am Integrationskurs teilgenommen haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.

Welche Anträge zum Integrationskurs kann ich digital stellen (OZG)? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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In den FAQ zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bereich der Integrationskurse finden Sie hierzu weitere Informationen.

Was ist das Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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In diesem Konzept sind die wichtigsten Punkte und Vorgaben zu den Integrationskursen zusammengefasst, zum Beispiel der Aufbau der Kurse, die Inhalte und die Lehrmittel.

Wer führt die Integrationskurse durch und wer unterrichtet darin? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Die Kurse führen private und öffentliche Sprachschulen, die vom Bundesamt zugelassen wurden, durch. Um vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Integrationskursträger zugelassen zu werden, müssen Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen und Qualitätsstandards erfüllen. Unterrichtet werden die Teilnehmenden der Integrationskurse durch spezielle Lehrkräfte. Auch sie werden vom Bundesamt zugelassen und müssen bestimmte Qualifikationen vorweisen.

Wo kann ich als Lehrkraft eine Zusatzqualifizierung erwerben? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Eine Zusatzqualifizierung kann nur bei akkreditierten Einrichtungen absolviert werden. Eine Liste der Einrichtungen finden Sie auf den entsprechenden Themenseiten.

Wer ist zuständig für die Zulassung der Lehrkräfte in Integrationskursen? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Die Regionalstelle Würzburg des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite zum Zulassungsverfahren.

Wer unterrichtet im Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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In den Integrationskursen dürfen nur dafür ausgebildete Lehrkräfte unterrichten. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen.

Wer ist zuständig für die Zulassung der Integrationskursträger? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle. Die Zuständigkeit der Regionalstellen richtet sich nach dem Hauptsitz Ihrer Einrichtung. Die für Sie zuständige Regionalstelle finden Sie über unsere Suchmaschine BAMF-NAvI.

Was passiert, wenn ich Arbeit finde und dann keine Zeit mehr für den Kurs habe? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Wenn Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet wurden, wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Sie zur Teilnahme verpflichtet hat. Ansonsten sollten Sie mit Ihrem Kursträger sprechen und versuchen in einen Teilzeitkurs (Abend- oder Wochenendkurs) zu wechseln. Muss der Kurs trotz aller Bemühungen unterbrochen werden, kann dies nach Ende jedes Kursabschnittes geschehen.

Darf ich den Kursträger während eines laufenden Kurses wechseln? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Ja. Nach Beendigung eines jeden Kursabschnittes (100 UE) dürfen Sie zu einem anderen Kursträger wechseln.

Können Zuwanderer verpflichtet werden, an einem Integrationskurs teilzunehmen? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Ausländerinnen und Ausländer, die ab dem 01. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben (Neuzugewanderte), müssen an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende (abhängig vom jeweiligen Aufenthaltstitel) Art auf Deutsch verständigen können.Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II können ebenfalls zur Teilnahme verpflichtet werden. Ein weiterer Grund für die Verpflichtung zur Teilnahme ist für die übrigen Zugewanderten die besondere Integrationsbedürftigkeit. Diese liegt zum Beispiel vor, wenn sie die Personensorge für ein in Deutschland lebendes minderjähriges Kind haben und sie sich nicht auf einfache Art auf Deutsch verständigen können und sich deshalb noch nicht in das Leben in Deutschland integrieren konnten. Ferner können Zugewanderte verpflichtet werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, deutsche Staatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können nicht zur Teilnahme verpflichtet werden.

Was kann ich machen, wenn ich meine Teilnahmebescheinigung noch nicht bekommen habe? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Bei einzelnen Tests kann die Auswertung länger dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wenden Sie sich zunächst an den Integrationskursträger, bei dem Sie die Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie umgezogen sind, teilen Sie bitte der für Sie zuständigen Regionalstelle unverzüglich Ihre neue Anschrift mit. Sonst kann die Teilnahmebescheinigung nicht zugestellt werden. Die für Sie zuständige Regionalstelle finden Sie über unsere Suchmaschine BAMF-NAvI.

Was passiert, wenn ich meine Teilnahmebescheinigung zum Test "Leben in Deutschland" (LiD) nicht rechtzeitig abhole? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Bitte holen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung zeitnah bei dem Integrationskursträger ab, bei dem Sie an der Prüfung teilgenommen haben. Ist das nicht möglich, informieren Sie unbedingt den Integrationskursträger. Nicht rechtzeitig abgeholte Teilnahmebescheinigungen schickt der Integrationskursträger zurück an das Bundesamt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regionalstelle. Die für Sie zuständige Regionalstelle finden Sie über unsere Suchmaschine BAMF-NAvI.

Ich habe am Test "Leben in Deutschland" teilgenommen. Wo erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Wenn Sie vor dem 01.06.2024 am Test "Leben in Deutschland" (LiD) teilgenommen haben, erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung zusammen mit der Abschlussbescheinigung zum Integrationskurs per Post. Wenn Sie ab dem 01.06.2024 am Test "Leben in Deutschland" teilgenommen haben, erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung bei dem Integrationskursträger, bei dem Sie die Prüfung abgelegt haben. Der Integrationskursträger informiert Sie über die Ausgabe.Hier sehen Sie, bis zu welchem Prüfungsdatum der Test "Leben in Deutschland" (LiD) aktuell ausgewertet wird. Bei einzelnen Tests kann die Auswertung länger dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Ich habe am "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) teilgenommen. Wo erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach der als Zertifikat über den Integrationskursträger, bei dem Sie die Prüfung abgelegt haben bzw. direkt von dem Testinstitut g.a.s.t. e.V.

Warum soll ich am Ende des Integrationskurses eine Prüfung machen? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, erhalten Sie das "Zertifikat Integrationskurs". Es hilft Ihnen zum Beispiel bei der Arbeitssuche und ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Die Abschlussprüfung besteht aus der Sprachprüfung "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ) und dem Test zum Orientierungskurs "Leben in Deutschland" (LiD).

Wie erhalte ich Fahrtkosten zur Teilnahme am Integrationskurs? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 IntV, wenn Sie von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit wurden, weil Sie Leistungen nach AsylbLG, SGB II, SGB XII oder SGB III beziehen. Sofern Sie schwerbehindert und von den Kosten vom Integrationskurs (unabhängig von der Art der Kotenbefreiung) befreit sind, können Sie auf Antrag ebenfalls einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Ein Fahrtkostenzuschuss kommt nämlich nicht rückwirkend in Betracht, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragsstellung folgenden Kursabschnitt. Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten nur gewährt werden kann, wenn die fußläufige Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der Kursstätte mindestens 5,0 km beträgt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Integrationskursträger oder an den Informationsservice Migration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wenn Sie Fragen zum Thema Fahrtkosten haben.

Gibt es besondere Arten von Integrationskursen? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es spezielle Integrationskurse für Zweitschriftlernende, für Zugewanderte mit Alphabetisierungsbedarf sowie für gering Literalisierte. Integrationskurse für die genannten speziellen Zielgruppen umfassen bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Wenn Teilnehmende das Kursziel nicht erreicht haben, aber ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben, können sie 300 Stunden wiederholen. Darüber hinaus gibt es Intensivkurse. Diese eignen sich für Teilnehmende, die das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.

Kann ich einen weiteren Integrationskurs besuchen und wer bezahlt ihn? , Format: Fragen & Antworten, Bereich: Integration, Themen:: Integrationskurse

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Wenn Sie an einem Alphabetisierungskurs oder Kurs für gering Literalisierte teilgenommen und Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft haben, können Sie auf Antrag einmalig maximal 300 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs wiederholen. Hierfür müssen Sie dann wieder 2,29 Euro pro Stunde zahlen, sofern Sie nicht vom Kostenbeitrag befreit wurden.Wenn Sie einen kompletten zweiten Integrationskurs besuchen möchten, müssen Sie ihn selbst bezahlen. Hierfür sollten Sie sich an den Integrationskursträger oder eine andere Bildungseinrichtung wenden.

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