BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - rueckkehrfoerderung

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Fragen zum Bereich "Rückkehrförderung"

Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen bei einer Rückkehr in mein Heimatland?

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung mit Reisebeihilfen und Starthilfen aus den Programmen REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme). Näheres dazu erfahren Sie unter Förderprogramme. Bei einer Rückkehr in das Kosovo besteht zudem die Möglichkeit einer Förderung mit Soforthilfen aus dem Rückkehrprojekt Kosovo.

Wird die Rückkehr in Staaten gefördert, aus denen die Einreise nach Deutschland ohne Visum möglich ist?

Staatsangehörige europäischer Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), die ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, erhalten von Seiten des Bundes keine Starthilfen oder Reisebeihilfen (Leistungen der Bundesländer können zum Teil abweichen). Lediglich Reisekosten können übernommen werden. Barauszahlungen erfolgen allerdings grundsätzlich nicht.

Diese Regelung gilt insbesondere für serbische und mazedonische Staatsangehörige, die nach dem 21.12.2009 visumfrei eingereist sind und für Personen aus Bosnien und Herzegowina sowie Albanien, sofern sie nach dem 15.12.2010 einreisen.

Wie finde ich heraus, wie die Situation in meinem Heimatland ist?

Die ZIRF-Datenbank enthält bereits jetzt umfangreiche Informationen zum Beispiel zu Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten oder Infrastruktur vor Ort. Zu den Länderinformationen

Sollten dort keine Informationen zu Ihrem Land bzw. Ort oder zu den Behandlungsmöglichkeitenbereitstehen, können Sie über Beratungsstellen für Ihren Fall eine detaillierte Anfrage zur Beantwortung stellen. Zur Suche von Beratungsstellen

Welche besonderen Förderungsmöglichkeiten für eine Rückkehr in das Kosovo?

Über das Rückkehrprojekt im Kosovo gibt es zahlreiche Maßnahmen zur Integration, Betreuung und Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Projekt: Rückkehrprojekt Kosovo

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