BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Angebote für Spätaussiedler

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Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Angebote für Spätaussiedler

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert das Integrationsförderangebot "Identität und Integration PLUS" nach § 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Es baut auf dem Integrationskurs auf und beschäftigt sich vor allem mit den spezifischen Lebens- und Bedürfnislagen von Spätaussiedlern.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis

Im Konzept "Identität und Integration Plus" wurde die Tandemregelung (S. 11) sprachlich angepasst.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis

Für das Kalenderjahr 2012 können Anträge bis zum 31.01.2012 gestellt werden.

200 Unterrichtseinheiten und individuelle Themen

Seit 2006 können Spätaussiedler ab 16 Jahren an den Kursen "Identität und Integration PLUS" teilnehmen. Der Kurs umfasst 200 Unterrichtseinheiten. Neben einigen vorgegebenen Themen können die Anbieter weitere ausgewählte Themen sinnvoll auf die Teilnehmergruppe abstimmen.

Familienangehörige können an den Kursen teilnehmen, wenn sie zusammen mit dem Spätaussiedler und nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts gemäß § 8 Absatz 2 BVFG eingereist sind. Die Integration soll so durch die Familieneinheit erleichtert werden. Die Teilnehmerzahl pro Kurs liegt zwischen 12 und 20 Personen.

Inhalte des Angebotes

Die Spätaussiedler beschäftigen sich unter anderem mit:

  • Fragen ihrer spezifischen Identität
  • Problemen und Chancen bei der Alltagsbewältigung im neuen Lebensumfeld
  • Fragen des Bildungswesens in Deutschland
  • Möglichkeiten und Chancen am deutschen Arbeitsmarkt, wobei auch Wege in die Selbstständigkeit aufgezeigt werden.

Anbieter der Kurse

Anbieter der Kurse sind Organisationen und Verbände, Vertriebeneneinrichtungen sowie anerkannte Träger der politischen Bildung und Kommunen.

Interessierte Träger können jeweils bis zum 31. Dezember einen Antrag stellen. Hierfür steht ihnen das elektronische Antragsverfahren "easy-AZA" des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zur Verfügung.

Hervorhebung als Achtung: Hinweis

Bitte verweisen Sie im elektronischen Antrag nicht auf die Anlagen, sondern geben dort den Inhalt in aller Kürze wieder, da der elektronische Antrag in ein Datenbanksystem eingelesen wird.

Für Rückfragen zum elektronischen Antragsverfahren steht Ihnen die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter der Rufnummer +49 911 943-6666 zur Verfügung.

Und so funktioniert es:

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt auf den entsprechenden Download-Bereich, dort befolgen Sie bitte die weiteren Anweisungen und laden sich die für Ihr Betriebssystem kompatible AZA Setup-Version herunter.

Antragssoftware "easy-AZA"

Starten Sie dann die Setupdatei aus dem Verzeichnis, das Sie als Zielverzeichnis für den Download angegeben haben. Der weitere Ablauf der Installation erfolgt dialoggesteuert. Nach dem Beenden des Installationsvorgangs klicken Sie bitte auf das neu installierte Symbol "easy-AZA" auf Ihrem Desktop.

Über die Schaltfläche "Ich möchte einen neuen Antrag stellen bei:" auf der Startseite öffnet sich die entsprechende Auswahlliste. Wählen Sie hier bitte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Empfänger des Antrags aus. Danach öffnet sich ein PDF-Dokument zur Anzeige der Eingabeanleitung im Browser. Wählen Sie hier die Option "Integrationsförderangebot für Spätaussiedler gemäß § 9 Absatz 4 BVFG".

Hervorhebung als Achtung: Hinweis

Vor dem Ausfüllen des elektronischen Antrags sollten Sie sich unbedingt die Eingabeanleitung ausdrucken und den Antrag anhand dieser Eingabeanleitung ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, nur die Punkte auszufüllen, die in der Eingabeanleitung aufgeführt sind.

Wohin muss ich den Antrag senden?

Das System generiert und speichert zwei Dateien (eine Datei mit einer kryptischen Dateibezeichnung und der Endung .aza sowie eine pdf-Datei). Die AZA-Datei senden Sie bitte an das Mailpostfach projektfoerderung@erv.bamf.bund.de.

Aus juristischen Gründen ist der Antrag ausschließlich in Papierform verbindlich. Bitte drucken Sie deshalb das vom System generierte PDF-Dokument aus und schicken den rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag zusammen mit allen weiteren Unterlagen an die folgende Adresse:

Hervorhebung als Adresse: Adresse

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 333
Frankenstraße 210
90343 Nürnberg

Datum 17.10.2011

Zusatzinformationen

Dieser Artikel ist in diesen Sprachen verfügbar:

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Telefax: +49 531 3545-499
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