EIF-Kofinanzierung
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im begrenzten Umfang Mittel zur Kofinanzierung von Projekten des Europäischen Integrationsfonds (EIF) zur Verfügung. Beantragt werden können Mittel zur Kofinanzierung von EIF-Projekten im Handlungsfeld "Integration durch gesellschaftliche Teilhabe", zur Willkommenskultur sowie zum Interkulturellen Dialog und zur Vorintegration.
Voraussetzung für die Kofinanzierung ist allerdings, dass die Projekte thematisch in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Zudem hängt die Kofinanzierung zwingend von der Förderung des beantragten EIF-Projekts ab: Wenn die EIF-Förderung abgelehnt wird, ist eine Finanzierung aus Bundesmitteln nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur EIF-Projekte kofinanziert werden können, die frühestens zum 01.01.2013 beginnen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Sollten mehr förderfähige Kofinanzierungsanträge eingehen, als Mittel vorhanden sind, ist eine Auswahlentscheidung notwendig. Dies kann bedeuten, dass Anträge nicht berücksichtigt werden können, oder aber die Kofinanzierung nicht in der beantragten Höhe erfolgen kann. Das Bundesamt bemüht sich, den Antragstellern möglichst frühzeitig mitzuteilen, ob der eingereichte Kofinanzierungsantrag - unter der Voraussetzung, dass das EIF-Projekt gefördert wird - Aussicht auf Erfolg hat.


