Niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen
Quelle: istock/Tassii
Viele Migrantinnen sprechen nur wenig Deutsch. Ein möglicher Grund dafür ist, dass sie sich bisher hauptsächlich ihrer Familie gewidmet haben und deshalb nicht Deutsch lernen konnten. Ein anderer Grund ist, dass sie im Rahmen des Familienzuzugs erst kürzlich nach Deutschland gekommen sind. Um ihre Integration zu fördern, finanziert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besondere Seminarmaßnahmen für ausländische Frauen ab dem Alter von 16 Jahren.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis für Kursträger für das Jahr 2018:
Zielgruppe der Seminarmaßnahmen für Frauen
Ausländische Frauen, die bislang nicht ausreichend Deutsch lernen konnten oder erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen sind.
Inhaltliche Merkmale
Die Frauenkurse orientieren sich am Alltag und den Lebenssituationen der Frauen. Sie bestehen aus Elementen eines niederschwelligen Sprachförderangebotes sowie praktischen Angeboten. Die Frauen sollen insbesondere an das gesellschaftliche Leben in Deutschland herangeführt werden.
Die Niederschwelligkeit der Frauenkurse zeichnet sich durch eine wohnortnahe Durchführung in einem geschützten Raum und an einem vertrauten Ort (zum Beispiel Kindergarten oder Schule) aus. Die alltagsnahen Lerninhalte setzen kein Vorwissen voraus. Die engagierten Kursleiterinnen verfügen oft selbst über einen Migrationshintergrund und berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse der Frauen.
Ziele
Ziele der niederschwelligen Frauenkurse sind:
- das Selbstbewusstsein stärken
- in Erziehungsfragen unterstützen
- Schwellenängste überwinden
- auf weiterführende Integrationsangebote (zum Beispiel Integrationskurse) hinführen
Entsprechend der Zielbestimmung des Nationalen Integrationsplans sind weitere Themenschwerpunkte "Sprachentwicklung und Spracherwerb der Kinder durch die Eltern" sowie "Rolle der Frauen, Gewaltprävention, insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt" .
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können:
- ausländische Frauen
- mit einem in Deutschland auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus
- aus allen Ländern außerhalb Westeuropas, Nordamerikas und Australiens
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres
- ohne eine in Deutschland abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
Die Kurse sind auch für Asylbewerberinnen aus den Ländern Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia geöffnet. Soweit es hier unterjährig zu Änderungen kommt, werden diese den Trägern gesondert mitgeteilt. Die Kurse können sowohl getrennt nach Asylbewerberinnen und der bisherigen Zielgruppe oder/und auch gemischt durchgeführt werden.
Die Kurse haben ab 2018 eine Kursdauer von 34 Stunden. Während bisher eine Frau an 5 Kursen mit insgesamt 100 Zeitstunden teilnehmen konnte, ist nunmehr eine maximale Teilnahme an 3 Kursen mit insgesamt 102 Zeitstunden möglich.
Soweit bereits 20-Zeitstunden-Kurse besucht wurden, kann eine Teilnehmerin noch so viele Kurse mit neuem Format besuchen, dass sie jedenfalls 100 Zeitstunden Unterricht erhalten hat. Wurden beispielsweise bereits 3 Kurse nach altem Format (60 Zeitstunden) besucht, kann noch an 2 Kursen mit neuem Format teilgenommen werden.
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