Zielgruppen und Ziele
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Aufgabe, ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten wie dem Integrationskurs, Integrationsprojekte für folgende Zielgruppen zu fördern:
- Erwachsene und jugendliche (12 bis 27 Jahre) Zuwanderer (Spätaussiedler, ausländische Zuwanderer mit Bleiberecht, jüdische Zuwanderer) mit dauerhafter Bleibeperspektive
- Neuzuwanderer und bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer (im Rahmen der nachholenden Integration) mit Bleiberecht
Um die gegenseitige Akzeptanz zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern, ist daneben auch die Aufnahmegesellschaft Zielgruppe der Projektförderung, insbesondere mit Blick auf den Themenbereich interkulturelle Öffnung.
Im Rahmen der Projektförderung des Bundesamts werden folgende Ziele verfolgt:
- Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten,
- gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben und
- Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (interkulturelle Öffnung) von Zugewanderten und Einheimischen.


