Möglichkeiten der Finanzierung
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für den Integrationskurs werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen. Für die integrationskursergänzende Maßnahme müssen anderen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Hierzu gibt es je nach Art der Maßnahme unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung:
Fördermittel der EU
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist die Hauptquelle der Europäischen Union für eine finanzielle Unterstützung der Bemühungen, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Humanressourcen aufzubauen.
Fördermittel in der Bundesrepublik Deutschland
Mögliche Fördermittelgeber auf Bundesebene:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Bundesministerium des Innern
Mögliche Fördermittelgeber auf Länderebene:
- zuständige Ressorts der Länder
Welches Ressort in Ihrem Bundesland zuständig ist, erfahren Sie unter dem Link WebGIS auf der rechten Seite.
Mögliche Fördermittelgeber auf kommunaler Ebene
- Arbeitsgemeinschaften
- Integrationsbehörden Finanzpartner
- Unternehmen
- Verbände
- Stiftungen
Die Mitarbeiter in den Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge helfen Ihnen gerne, nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen und den Kontakt zu den zuständigen Stellen herzustellen.


