BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Wanderungsmonitor

Navigation und Service

zur Startseite

Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Wanderungsmonitor: Migration nach Deutschland

Das Wanderungs- und Freizügigkeitsmonitoring des Bundesamtes berichtet monatlich über aktuelle Entwicklungen der Zuzüge von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten bzw. der Ausländer aus den EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) nach Deutschland.

Hierzu werden entsprechende Auswertungen aus dem bundesweiten Ausländerzentralregister (AZR) vorgenommen, in dem die von den örtlichen Ausländerbehörden erteilten Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse bzw. EU-Freizügigkeitsbescheinigungen erfasst sind.

Das Wanderungsmonitoring unterscheidet nach Migrationszwecken, also bei-spielsweise nach familiärer, humanitärer oder Erwerbszuwanderung. Nach dieser Struktur wird die Entwicklung in den einzelnen Migrationsbereichen systematisch ausgewertet. Ziel ist die Gewinnung von Informationen zum Zweck der Zuwanderungssteuerung und einer entsprechenden, qualifizierten Beratung politischer Entscheidungsträger. Gleichzeitig unterstützt das an dieser Stelle regelmäßig veröffentlichte Monitoring Forscher, Studenten und Journalisten bei ihrer Arbeit und informiert die Öffentlichkeit.

Die deutlich niedrigeren Fallzahlen im Februar 2012 gegenüber dem Vorjahreszeitraum resultieren daraus, dass sich mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2012 für den Beantragungs- und Ausgabeprozess in den Ausländerbehörden umfangreiche Änderungen in organisatorischer Hinsicht ergeben haben, die auch Auswirkungen auf die Speicherung im AZR haben. Die im folgenden vorgenommenen Vergleiche sind unter diesen Vorbehalten zu sehen.

Das Freizügigkeitsmonitoring gibt Auskünfte über die Zu- und die Fortzüge im Saldo bei Personen aus den EU-8 Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn), für die seit dem 01.05.2011 die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, sowie für Personen aus den EU-2-Staaten (Bulgarien und Rumänien), für die diese Freizügigkeit noch bis Ende 2013 eingeschränkt bleibt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Erteilungs-, sondern um eine Personenstatistik. Aussagen über die Teilnahme am Arbeitsmarkt sind dabei nicht möglich. 95 Prozent der Neuzuwanderer sind jedoch im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren.

Datum 06.04.2012

Zusatzinformationen

Dieser Artikel ist in diesen Sprachen verfügbar:

Kontakt

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Forschungsfeld Wirtschaftswissenschaftliche Zusammenhänge

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Ansprechpartner und Adressen