Abrechnungsverfahren
Das Bundesamt erstattet den Trägern die Kosten für die Durchführung der Integrationskurse. Hierbei wird nach allgemeinen und speziellen Integrationskursen unterschieden.
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 660 Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten. Er ist unterteilt in einen Sprachkurs mit sechs Kursabschnitten zu je 100 Unterrichtsstunden und einen Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden.
Integrationskurse für spezielle Zielgruppen bestehen in der Regel aus neun Kursabschnitten mit je 100 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden. Hiervon ausgenommen ist der Intensivkurs, er setzt sich aus vier Kursabschnitten mit je 100 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 30 Unterrichtsstunden zusammen.
Integrationskursträger können Kursabschnitte nach deren Abschluss beim Bundesamt abrechnen. Die zugehörigen Formulare finden Sie als Download am rechten Bildrand.
Hervorhebung als Tipp: Hinweis
Die Abrechnungsunterlagen sind an die jeweils zuständige Regionalstelle des BAMF zu senden. Sie prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und rechnet die Kursabschnitte ab. Die zuständige Regionalstelle finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems Web-GIS des Bundesamtes (Link: siehe rechter Bildrand).


