Ob ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht, hängt bei ausländischen Staatsangehörigen davon ab, wann sie ihren Aufenthaltstitel erhalten haben. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.
Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge haben einen Anspruch auf einmalige kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie nach dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen sind.
Bürger der Europäischen Union haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber zugelassen werden, wenn ausreichend Kursplätze vorhanden sind.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann deutsche Staatsangehörige, die nicht ausreichend Deutsch sprechen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind, zu einem Integrationskurs zulassen.