Informationen für Träger der Migrationsberatung
Grundberatungsangebot
Mit der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) stellt das Bundesministerium des Innern (BMI) seit 1. Januar 2005 ein eigenständiges migrationsspezifisches Beratungsangebot zur Verfügung. Es handelt sich um ein zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes, individuelles Grundberatungsangebot. Zuwanderer können die MBE bis zu drei Jahre lang in Anspruch nehmen.
Die MBE und die Integrationskurse sind fester Bestandteil des Regelungsrahmens des Aufenthaltsgesetzes. Erwachsene Zuwanderer können das Beratungsangebot vor, während und nach dem Integrationskurs nutzen.
Durchführung der MBE
Für die Durchführung der MBE ist nach dem Zuwanderungsgesetz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Das BAMF hat die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und den Bund der Vertriebenen mit der konkreten Durchführung der Beratungstätigkeit beauftragt.
Zielsetzungen der MBE
Die MBE soll
- den Integrationsprozess der Zuwanderer gezielt initiieren, steuern und begleiten.
- einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Zuwanderer zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.
- die Zuwanderer zeitnah an die bestehenden themenspezifischen Unterstützungs-/Beratungsangebote heranführen beziehungsweise weiterleiten.
Förderrichtlinien zur Durchführung der MBE
Das BMI hat am 20.07.2016 neue Förderrichtlinien erlassen. Sie fassen alle wesentlichen Förderaspekte und Neuregelungen zusammen.
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