BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylbewerberleistungsgesetz

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Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerberleistungsgesetz sichert den Grundbedarf

Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

Folgende Leistungen sind vorgesehen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereit gestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der Asylbewerber nicht in einer Aufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist. Einzelheiten des Verfahrens regeln die Bundesländer.

Nähere Auskünfte erteilt die örtlich zuständige Ausländer- oder Sozialbehörde.

Datum 27.07.2010

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