Bundespolizei
Die Bundespolizei arbeitet eng mit den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen. Außerdem sichert sie den Grenzschutz. Sie setzt auch Entscheidungen des Bundesamtes um.
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern. Ihre Aufgaben im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland sind umfangreich und vielfältig. Geregelt sind diese im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in vielen anderen Rechtsvorschriften, zum Beispiel im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz.
Die Bundespolizei arbeitet eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen. Daneben kooperiert sie mit vielen ausländischen Grenzbehörden.
Sicherung des Grenzschutzes
Außerdem ist die Bundespolizei für den Grenzschutz zuständig. Er umfasst:
- Die Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und in der Luft,
- die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs. Dies schließt die Überprüfung von Grenzübertrittspapieren und der Berechtigung zum Grenzübertritt ebenso mit ein wie die Grenzfahndung und die Abwehr von Gefahren.
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
Die Aufgabe des Grenzschutzes nimmt die Bundespolizei nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum wahr, sondern auch an Flug- und Seehäfen mit grenzüberschreitendem Verkehr. Auch auf Eisenbahnanlagen des Bundes sowie in Zügen sichert die Bundespolizei den Grenzschutz. Zudem setzt sie Entscheidungen des Bundesamtes um: Falls ein Drittstaat für einen Asylantrag zuständig ist, übernimmt es die Bundespolizei, den Ausländer dorthin zu überstellen.


