BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - UNHCR

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Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)

Der UNHCR wacht darüber, dass die Genfer Flüchtlingskonvention eingehalten wird. Jeder Ausländer kann sich an ihn wenden. Der UNHCR darf bei Asyl-Anhörungen anwesend sein.

An der Spitze von UNHCR steht der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Seit dem 15. Juni 2005 hat António Guterres diesen Posten inne. Im April 2010 wurde er im Amt bestätigt und sein Mandat um weitere fünf Jahre verlängert.

Gewährleistung der Genfer Flüchtlingskonventionen

Der Hauptsitz des UNHCR befindet sich in Genf. Deutschland hat eine Vertretung in Berlin (Wallstraße 9-13, 10179 Berlin). Eine Zweigstelle befindet sich in Nürnberg, in dem Gebäude, in dem auch die Zentrale des Bundesamtes untergebracht ist (Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg).

Anwesenheit bei Anhörungen

Der UNHCR hat das Recht, anwesend zu sein, wenn Anhörungen von Asylbewerbern durch das Bundesamt stattfinden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben darf er außerdem die Entscheidungen des Bundesamtes und deren Begründungen einsehen. Asylsuchende haben die Möglichkeit, mit dem UNHCR in Kontakt zu treten.

Darüber hinaus ist der UNHCR in Fortbildungen für die Sachbearbeiter Asyl des Bundesamtes eingebunden.

Datum 18.01.2011