BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Entwicklungen ab 1992

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Schnellere Entscheidungen möglich

Änderungen im Asylrecht beschleunigten die Verfahren deutlich

Das Grundrecht auf Asyl ist nach den bitteren Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus seit 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik fest verankert. Änderungen im deutschen Asylverfahren sind jedoch nötig geworden, als die Zahl der Asylbewerber Ende der 1980er Jahre drastisch stieg.

Während 1988 noch gut 103.000 Ausländer Asyl beantragten, hatte das Bundesamt 1990 bereits über mehr als 193.000 Asylanträge zu entscheiden. Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Ausländer- und Asylrechts stand damit außer Frage. Bis 1992 wurden einige Änderungen im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) vorgenommen, die die Asylverfahren beschleunigten.

Ein entscheidender Schritt: Die Zuständigkeit des Bundesamts wurde erweitert. Zuvor stellte es bei einem Asylantrag ausschließlich fest, ob der Ausländer Anspruch auf Asyl hatte oder nicht. Jetzt übernahm es zusätzlich eine Aufgabe, die ursprünglich bei den Ausländerbehörden angesiedelt war: Bei der Prüfung des Asylantrags hatte das BAMF nun auch zu entscheiden, ob dem Ausländer Abschiebungsschutz nach  §51 Abs 1. AuslG zu gewähren war. Hinter diesem mittlerweile als Flüchtlingsschutz bezeichneten Anspruch steht als völkerrechtliche Grundlage das so genannte Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33): Ein Flüchtling darf nicht in ein Gebiet aus- oder zurückgewiesen werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sind.

Die Konzentration beider Entscheidungen beim Bundesamt, also über den Asylantrag und über den Abschiebungsschutz, beschleunigte die Asylverfahren deutlich. In den folgenden Jahren gab es mehrere Novellierungen des deutschen Asylrechts, die große Änderungen mit sich brachten:

  • Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992
  • Asylkompromiss vom 06. Dezember 1992
  • Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004
  • Richtlinienumsetzungsgesetz vom 28. August 2007
Datum 17.01.2011

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