BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Qualitätssicherung und Verfahrenscontrolling

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Qualitätssicherung und Verfahrenscontrolling

Die Qualitätssicherung prüft die Standards von Asylverfahren, von Antragstellung bis zugestelltem Bescheid. Das Operative Controlling sichert eine einheitliche Entscheidungspraxis im Bundesamt.

Qualitätssicherung und Operatives Controlling betrachten das gesamte Asylverfahren. Sie greifen ineinander und werden von zahlreichen Maßnahmen flankiert. Unter Operativem Controlling versteht man dabei Datenerhebungen und Analysen, die aus ihnen gewonnen werden. Diese erlauben unter anderem Rückschlüsse darüber, ob die Entscheidungen, die im Bundesamt getroffen werden, bei vergleichbaren Sachverhalten einheitlich ausfallen. Dabei ist der Übergang zur Qualitätssicherung, bei der zum Beispiel Bescheide überprüft werden, fließend.

Wahrung der Standards

Bei der Qualitätssicherung geht es darum, das gesamte Asylverfahren zu untersuchen, von der Antragstellung bis zur Zustellung des Bescheids. Um die Standards zu wahren, stehen den Mitarbeitern vielfältige Hilfsmittel zur Verfügung. Sie umfassen Dienstanweisungen, Texthandbücher, Arbeitsanleitungen sowie die Qualitätshandbücher "Anhörung und Bescheid".

Kontaktintensität ermöglicht Rückschlüsse

Rückschlüsse auf die Qualität der Verfahren bietet es, wenn intensive Kontakte stattfinden, zum Beispiel mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) oder den Verwaltungsgerichten. Diese Rückschlüsse dienen indirekt der Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang ist auch das "Expertenforum Asyl" zu nennen, das beim Bundesamt eingerichtet ist. Eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sind, wie beim Operativem Controlling, statistische Erhebungen und deren Analysen. Daneben trägt auch das Team QS MARiS (der Begriff bedeutet Qualitätssicherung "Migration – Asyl – Reintegration und Integrations – System“) und der Einsatz von Qualitätsförderern in den Außenstellen dazu bei, Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Datum 18.01.2011

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