BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Steuerung des Asylverfahrens

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Steuerung des Asylverfahrens

Damit das Asylverfahren einheitlich ausfällt, ist eine Steuerung nötig. Sie soll sicherstellen, dass die Entscheidungspraxis in allen Außenstellen des Bundesamtes einheitlich ausfällt.

Einheitliche Lageeinschätzungen innerhalb der Behörde

Die Steuerung des Asylverfahrens erfolgt über verschiedene Instrumente, wie Dienstanweisungen und Arbeitsanleitungen. Dazu gehören, in Form von Leitsätzen, aber auch amtsinterne Orientierungshilfen für die wesentlichsten Herkunftsländer der Asylbewerber. Die Leitsätze bieten Orientierung für die Entscheider, aber auch für den Prozessbereich. Sie sorgen dafür, dass innerhalb der Behörde bei vergleichbaren Sachverhalten eine einheitliche Lageeinschätzung geschieht (z.B. inländische Fluchtalternative, Gruppenverfolgung, Sippenhaft usw.). Die Leitsätze ersetzen jedoch nicht eine individuelle Prüfung und Bewertung der Asylanträge. Diese erfolgt im Einzelfall durch die Entscheider, deren Tätigkeit von einer großen Verantwortung gekennzeichnet ist.

Die Leitsätze

  • basieren auf den Erkenntnissen des "Informationszentrums Asyl und Migration" über die Herkunftsländer
  • werden stets auf einem aktuellen Stand gehalten
  • werden weiterentwickelt aus der Zusammenarbeit des Steuerungsreferates 420 mit den Analysereferaten der Gruppe 41 und dem Expertenforum beim "Informationszentrum Asyl und Migration". In die Weiterentwicklung fließen zudem Erkenntnisse mit ein, die die Außenstellen bei den Anhörungen von Asylbewerbern gewinnen

Die Leitsätze spiegeln die Linie des Bundesamtes wider

Die Steuerung dient auch dazu, die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte zu vereinheitlichen. Daher gelten die Leitsätze auch im Prozessbereich als Grundlage für die Linie des Bundesamtes. Zwischen den Außenstellen und dem Referat 421, das die Prozessführung bei den Obergerichten wahrnimmt, erfolgt ein stetiger Informationsaustausch, etwa über die aktuelle Entscheidungspraxis der Obergerichte.

Eine wirksame Steuerung setzt aber auch eine ständige Erfolgskontrolle voraus. Dafür sorgt, neben der Fachaufsicht durch Referats- und Gruppenleiter, auch das zuständige Referat 500, Operatives Controlling. Es analysiert Entwicklungen und Trends, damit Handlungsbedarf für die Steuerung frühzeitig erkannt und umgesetzt werden kann.

Datum 18.01.2011

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