BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Europäisches Unterstützungsbüro EASO

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EASO - Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen

Die Hauptaufgabe des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) mit Sitz in Valletta auf Malta ist die praktische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken. Es soll bei der Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems mitwirken und zudem Mitgliedstaaten unterstützen, deren Asylsystem besonders belastet ist.

Das Büro hat keine Befugnisse, auf die Entscheidungen der nationalen Asylbehörden über Anträge auf internationalen Schutz Einfluss zu nehmen.

Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit

EASO soll den Informationsaustausch in Asylfragen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Mit einem gemeinsames Portal soll die Informationssammlung über Herkunftsländern von Asylbewerbern koordiniert werden. Dies umfasst auch eine zentrale Analyse der Informationen und eine Berichterstattung über so gewonnene Erkenntnisse.

Eine wichtige Aufgabe ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Neuansiedlung von Personen unter internationalem Schutz in der EU (Resettlement). Das Büro bietet zudem Schulungen für Mitarbeiter von Verwaltungs- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten an.

Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten

Einzelne Mitgliedsstaaten können insbesondere vorübergehend durch ihre geographische Lage plötzlichen Massenzuströmen schutzbedürftiger Personen ausgesetzt sein. EASO soll Informationen zu solchen Belastungssituationen sammeln und die Aufnahmekapazitäten einzelner Staaten ermitteln, um den Unterstützungsbedarf für betroffene Staaten einschätzen zu können. Geplant ist auf diese Weise der Aufbau eines Frühwarnsystems.

Auf Ersuchen der belasteten Staaten koordiniert EASO Asyl-Unterstützungsteams und andere Maßnahmen für die schnelle Analyse von Asylanträgen oder die Bereitstellung erforderlicher Aufnahmekapazitäten. Asyl-Unterstützungsteams bestehen aus Experten der Mitgliedstaaten, die vor Ort dem betroffenen Mitgliedstaat zum Beispiel bei der Organisation von Dolmetscherdiensten, Vermittlung von Herkunftsländerinformationen oder bei der Verwaltung von Asylvorgängen helfen. Um in solchen Situationen schnell reagieren zu können, sollen die Mitgliedstaaten über einen nationalen Expertenpool verfügen.

Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

EASO soll den Austausch von Informationen über die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf nationaler Ebene koordinieren. Hierzu kann EASO eine Datenbank einrichten und Informationen über relevante Fragestellungen und Rechtsentwicklungen in den einzelnen Staaten sammeln. Neben Leitlinien oder Handbüchern zur Durchführung des EU-Rechts im Asylbereich soll jährlich ein Bericht zur Asylsituation in der Europäischen Union erstellt werden.

Aufbau von EASO

Planungs- und Überwachungsgremium des EASO ist der Verwaltungsrat. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in dieses Gremium. Die Europäische Kommission ist mit zwei Mitgliedern vertreten. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die verlängert werden kann. Der UNHCR ist ständiges Mitglied ohne Stimmrecht.

Der Verwaltungsrat benennt im Rahmen eines Auswahlverfahrens den Exekutivdirektor des EASO. Dieser leitet das Büro und ist sein gesetzlicher Vertreter. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre, die einmal um drei Jahre verlängert werden kann. Aus dem Verwaltungsrat werden acht Mitglieder als Exekutivausschuss eingesetzt. Der Ausschuss berät den Exekutivdirektor.

Das Büro kann Arbeitsgruppen mit Sachverständigen aus dem Bereich Asyl bilden. Für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft wird ein Beirat eingesetzt. Der UNHCR ist ständiges Mitglied des Beirates. Dieser ist Plattform für den Austausch von Informationen, Bündelung von Wissen und berät in Asylfragen.

Rechtliche Grundlagen

Die Einrichtung und Arbeit von EASO wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen geregelt.

Die Finanzierung des Büros erfolgt aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union sowie aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten.

Datum 18.01.2011