Stockholmer Programm
Das Stockholmer Programm bildet den Rahmen für zahlreiche politische Maßnahmen der Union auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl sowie Einwanderung. Es wurde am 10. und 11. Dezember 2009 während des Europäischen Rates von den Staats- und Regierungschefs der EU verabschiedet. Das Programm trat an die Stelle des Haager Programms, das im Dezember 2009 auslief.
Das Stockholmer Programm ist ein Mehrjahresprogramm für eine gemeinsame Innen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Jahre 2010 bis 2014. Das Leitmotiv lautet „Aufbau eines Europas der Bürger“. Der Bürger soll bei allen Maßnahmen in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan zum Programm vorgelegt.
Schwerpunktthema Einwanderung
Eines der Schwerpunktthemen ist die Einwanderung. Hier fordert die Kommission die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, eine gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Grenzmanagements zu entwickeln. Dabei soll der Schutzgewährung und der Aufnahme von Minderjährigen Priorität eingeräumt werden. Der Aufbau der Informationssysteme SIS-II (Schengener Informationssystem) und VIS (Visa-Informationssystem) soll abgeschlossen werden.
Die Kommission erwägt zudem die Einrichtung eines elektronischen Registriersystems für Ein- und Ausreisen sowie Programme für registrierte Reisende. Laut Programm soll die EU über die mögliche Einführung eines europäischen Vorabgenehmigungssystems für Reisen entscheiden. In diesem Zusammenhang plant die Kommission die Einrichtung einer neuen Agentur
Ferner fordert die Kommission Rechtsvorschriften zur Gewährleistung gleicher Rechte für Zuwanderer in der gesamten EU. Sie fordert eine Verbesserung der Integration im Aufnahmeland. Hier könnte nach ihrer Auffassung ein gemeinsamer Koordinierungsmechanismus entwickelt werden. Der Bezugsrahmen könnte sich dabei auf folgende Aspekte stützen:
- Ermittlung gemeinsamer Gepflogenheiten
- Entwicklung gemeinsamer Indikatoren
- Öffnung gegenüber anderen Politikbereichen und
- wirkungsvollere Konsultationen und Einbeziehung der Zielgesellschaft
Die Kommission schlägt vor, nicht nur innerhalb der EU zusammenzuarbeiten, sondern zur besseren Steuerung von Migrationsströmen auch die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der Union zu intensivieren. Ihrer Ansicht nach sollen auch in Zukunft illegale Zuwanderer konsequent ausgewiesen und die freiwillige Rückkehr gefördert werden.
Einheitliches Asylverfahren
Im Asylbereich sind nach Auffassung der Kommission bereits bedeutende Fortschritte erzielt worden. Dem einzurichtenden Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) müssen die notwendigen Mittel zur Nutzung seiner Kapazitäten an die Hand gegeben werden. Eventuell sollen 2013 die Aufgaben des Unterstützungsbüros – zum Beispiel mit der Koordinierung eines Systems der dauerhaften Solidarität - ausgebaut werden.
Gefordert wird von der Kommission auch, dass sich auch die für Asylfragen zuständigen Gerichte der Mitgliedstaaten an gemeinsamen Fortbildungsmaßnahmen beteiligen.
Das Stockholmer Programm sieht neben dem einheitlichen Asylverfahren ein freiwilliges System vor, das eine ausgewogenere Aufteilung der Flüchtlinge auf die EU-Länder erlaubt. Durch dieses System sollen die Grenzländer entlastet werden.
Die Kommission hält an ihrem bereits im Haager Programm unterbreiteten Vorhaben zur Prüfung einer gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen fest.
Vorgängerverträge
Der 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam legte unter anderem fest, dass die Europäische Union als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln sei. Dazu wurde 1999 in Tampere während des Europäischen Rates ein erstes Arbeitsprogramm für fünf Jahre verabschiedet.
2004 legten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Haager Programm neue Ziele in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht fest.
Der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, nannte das Ziel des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ebenfalls als eines der fundamentalen Ziele der Union.


