BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asyl und Flüchtlingsschutz

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Artikel 16a Grundgesetz

Schutzgewährung im Asylverfahren

Deutschland gewährt Verfolgten durch das Asylverfahren Schutz. Bei den Entscheidungen gibt es verschiedene Formen der Schutzgewährung, die hier vorgestellt werden.

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