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Ehegattennachzug: Sprachkenntnisse vor Einreise

Wie Sie einfache Deutschkenntnisse erwerben und nachweisen

Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Ausländer, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, müssen deshalb vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Damit will die Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, dass diese Menschen von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Was sind einfache Deutschkenntnisse?

Können Sie vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und anwenden? Können Sie nach dem Weg fragen, sich und andere vorstellen und Fragen zu Ihrer Person stellen und beantworten – zum Beispiel, wo Sie wohnen? Dann verfügen Sie in der Regel über einfache Deutschkenntnisse, die der Kompetenzstufe A1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats entsprechen. Keine Angst: Natürlich müssen Ihre Gesprächspartner dabei deutlich sprechen und bereit sein, Ihnen zu helfen. Wichtig ist beispielsweise auch, dass Sie erste Worte auf Deutsch schreiben können, zum Beispiel auf Formularen von Behörden Ihren Namen, Ihre Adresse oder Ihre Nationalität eintragen können.

Wie kann ein Ehepartner einfache Deutschkenntnisse nachweisen?

Wenn Sie das Visum für den Ehegattennachzug in einer deutschen Botschaft bzw. in einem Generalkonsulat beantragen, können Sie bereits bei Ihrer Vorsprache zeigen, dass Sie die geforderten Deutschkenntnisse haben. In der Regel müssen Sie Ihren Antragsunterlagen aber ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer der folgenden Sprachprüfungen beifügen: "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, "Grundstufe Deutsch 1" des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), "TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. vorlegen.

Informationen, wie Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können, finden Sie auch auf den Webseiten der Visastellen der deutschen Botschaften und Generalkonsulate. Diese beraten Sie bei der Visumsbeantragung und entscheiden über die Anerkennung Ihres Sprachnachweises.

Welche Ausnahmen gibt es?

Das Gesetz gilt nicht für Ehepartner, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht Deutsch lernen können. Weitere Ausnahmen finden Sie im Faltblatt zum Ehegattennachzug.

Wie können Sie einfache Deutschkenntnis erwerben?

Wenn Sie sich noch nicht auf einfache Weise auf Deutsch verständigen können, sollten Sie möglichst vor Ort einen Deutschkurs besuchen. Aber auch die Deutsche Welle bietet Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Auf der Website des Radiosenders gibt es kostenlose Deutschkurse für Einsteiger und Fortgeschrittene in fast 30 Sprachen. Zusammen mit dem Goethe-Institut hat die Deutsche Welle den Audiosprachkurs "Radio D" entwickelt. Anfänger ohne Deutschkenntnisse können sich den Kurs herunterladen oder als Podcast abonnieren. Außerdem wird "Radio D" über die Deutsche Welle ausgestrahlt. Informationen über viele weitere Lernangebote und Sprachkurse finden Sie im Faltblatt zum Ehegattennachzug.

Hervorhebung als Tipp: Das Bundesamt hilft Ihnen gerne weiter:

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, erhalten Sie auch unter der Telefon-Hotline (+49 911 943-6390) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Datum 18.01.2011

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