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Den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren.

Förderprogramme

Die Förderung der freiwilligen Rückkehr ist eine wichtige Komponente deutscher Ausländerpolitik. Sie genießt Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung und ermöglicht eine konfliktfreie Beendigung des Aufenthalts eines in Deutschland Ausreisepflichtigen.

Die freiwillige Rückkehr bietet eine humane, nachhaltig wirkende und sichere Alternative zur Rückführung. Sie basiert auf einer informierten und freien Entscheidung des Rückkehrwilligen. Ausreisepflichtigen Personen und auch Personen, die aus anderen Gründen in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, soll somit eine Perspektive geboten werden. Hierbei wird die Sicherheit und Nachhaltigkeit im Heimatland der Rückkehrer angestrebt.

Die freiwillige Rückkehr ist gesetzlich nicht explizit geregelt.Sie wird im Aufenthaltsgesetz (§75 Nr. 7 AufenthG) lediglich als Aufgabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge definiert.

Ein Rechtsanspruch auf finanzielle oder sonstige Unterstützung einer freiwilligen Rückkehr besteht nicht.

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Herr Svend Clausen

Frankenstraße 210
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Telefon: +49 911 943-6714
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