Staatsangehörige europäischer Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), die ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, erhalten von Seiten des Bundes keine Starthilfen oder Reisebeihilfen (Leistungen der Bundesländer können zum Teil abweichen). Lediglich Reisekosten können übernommen werden. Barauszahlungen erfolgen allerdings grundsätzlich nicht.
Diese Regelung gilt insbesondere für serbische und mazedonische Staatsangehörige, die nach dem 21.12.2009 visumfrei eingereist sind und für Personen aus Bosnien und Herzegowina sowie Albanien, sofern sie nach dem 15.12.2010 einreisen.