Glossar
- Ablehnung
- Abschiebungsandrohung
- Abschiebungsanordnung
- Abschiebungsverbote
- Abschlussprüfung
- Abschlusstest
- Akkreditierte ZDA
- Allgemeiner Integrationskurs
- Alphabetisierungskurs
- Alters- und Wohnortverifikation
- Amsterdamer Vertrag
- Anerkennung
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Anhörung
- Ankunftsnachweis
- Ankunftszentrum
- Anschlussmaßnahme
- Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Arbeitssuche
- ARGO
- Asylantrag
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Asylverfahren
- Aufbausprachkurs
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltstitel
- Auslaenderzentralregister
- Ausländer
- Ausländerbehörde
- Außenstellen
- AusweisApp
- Authentisierung
Asylverfahren
Das Bundesamt führt das Asylverfahren durch. Asylantragstellung und persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt. Auf Grund einer Gesamtschau, die alle relevanten Erkenntnisse ermittelt, wird entschieden, ob dem Asylbewerber Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren oder der Asylantrag abzulehnen ist.
Direktlinks zu den sozialen Medien