Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Im Rahmen von Anerkennungs- und Bewertungsverfahren sind folgende Faktoren zu beachten:
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen erschweren die Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren. Die Durchführung der Verfahren ist Aufgabe der Bundesländer, das heißt es kann in jedem Bundesland andere Zuständigkeiten u.ä. geben.
Die Herkunft des Antragstellenden und die Art des Berufs (reglementiert/nicht reglementiert) entscheiden darüber, in welcher Form ein Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren möglich ist.
- Personen aus einem EU-/EWR-Staat und der Schweiz haben Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für die reglementierten Berufe (EU-Richtlinie 2005/36/EG).
- Spätaussiedler haben Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für die reglementierten und die nicht reglementierten Berufe (BVFG).
- Personen aus einem Nicht-EU/EWR-Staat haben oft keinen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis
Barrieren bei der Anerkennung
Vier zentrale Barrieren behindern ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren.
Suche nach Informationen
Die zuständige Stelle ist schwer zu finden, widersprüchliche Aussagen verunsichern den Antragstellenden, die „Behördensprache“ wird nicht immer verstanden und die wichtigen Informationen verbreiten sich nur über Mund-zu-Mund-Propaganda.
Transparenz von Anerkennungsverfahren
Oft ist unklar welche Unterlagen eingereicht werden müssen, die Dauer des Verfahrens ist schwer einzuschätzen, man weiß nicht welche Kriterien für die Bewertung der Qualifikationen gelten.
Fehlender Zugang zur Bewertung
Für die nicht reglementierten Berufe gibt es (außer für Spätaussiedler) keine formale Anerkennung der ausländischen Abschlüsse. Manche Kammern stellen informelle Gutachten aus, für nicht reglementierte Hochschulabschlüsse (z.B. Biologen, Informatiker, Germanisten etc.) können Antragsteller eine zweckfreie Bescheinigung erhalten. Eine weitere Bewertungsmöglichkeit sind Kompetenzfeststellungsverfahren.
Verzahnung der Angebote
Die Anerkennungsstellen sollten sich besser untereinander austauschen, bessere Verzahnung von Anerkennungsverfahren und Nachqualifizierungsangeboten.


