Besondere Funktionen
Der „pseudonyme Zugang“ und die „Alters- und Wohnortverifikation“.
Um zu gewährleisten, dass wirklich nur die erforderlichen persönlichen Angaben übertragen werden, ist der elektronische Aufenthaltstitel mit besonderen Funktionen ausgestattet, die ohne die Übermittlung von Daten eine Kommunikation zulassen.
Pseudonymer Zugang
Für das wiederholte Anmelden bei Online-Services, bei denen man sich in seinem bereits vorhandenen Nutzerprofil einloggt (zum Beispiel E-Mail-Konto, Online-Shops) und für Dienste, bei denen keine persönlichen Daten nötig sind, ist der pseudonyme Zugang vorgesehen.
Der Chip des elektronischen Aufenthaltstitel erzeugt dafür eine spezielle Kennung, mit der sich der Nutzer identifizieren kann, die aber keine Rückschlüsse auf seine persönlichen Daten zulässt. Zusammen mit der 6-stelligen Geheimnummer (PIN) ist dieses Verfahren genau so einfach wie die gewohnte Anmeldung, aber deutlich sicherer.
Alters- und Wohnortverifikation
Manche Dienste dürfen nur von Nutzern in Anspruch genommen werden, die ein bestimmtes Alter erreicht haben oder an einem bestimmten Wohnort gemeldet sind. Dafür gibt es die Funktion der Alters- und Wohnortverifikation. Der elektronische Aufenthaltstitel kann das Alter oder den Wohnort bestätigen, ohne weitere Daten bekannt zu geben. Es wird lediglich ein „Ja“ oder „Nein“ übertragen.


