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Auf einen Blick

Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen des elektronischen Aufenthaltstitels.

  • Einführung am 1. September 2011.
  • Der elektronische Aufenthaltstitel ersetzt weitgehend das bisherige Klebeetikett im Pass.
  • Ziel ist die europaweite einheitliche Gestaltung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige.
  • Der elektronische Aufenthaltstitel ist ein eigenständiges Dokument im praktischen Kreditkartenformat.
  • Der elektronische Aufenthaltstitel enthält einen kontaktlosen Chip im Karteninnern, in dem zum Schutz gegen Missbrauch und zur Herstellung einer verlässlichen Verbindung zwischen dem Inhaber des elektronischen Aufenthaltstitels und diesem Dokument ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.
  • Der elektronische Aufenthaltstitel enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der Transaktionen, zum Beispiel im Internet oder an Verkaufsautomaten, einfach und schnell durchgeführt werden können.
  • Der elektronische Aufenthaltstitel ist für die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur für das rechtsverbindliche Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.
Datum 18.01.2011

Zusatzinformationen

Dieser Artikel ist in diesen Sprachen verfügbar:

Fragen und Antworten

Behalten die alten Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit?

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre dort eingetragene Gültigkeit längstens bis 31.08.2021.

Warum wird der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt?

Zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, um die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige der Europäischen Union einheitlich zu gestalten. Außerdem soll die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument durch die Nutzung biometrischer Daten erhöht und damit missbräuchliche Nutzung verhindert werden.

Welche Daten werden im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeichert?

Es werden die Daten gespeichert, die auf dem Kartenkörper aufgedruckt sind (z. B. Vorname/Vornamen, Familienname, Anschrift). Außerdem enthält der Chip die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) und eventuell vorhandene Nebenbestimmungen (Auflagen).

Kann ich meine im Chip des elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten ansehen?

Jede Ausländerbehörde ist mit Lesegeräten ausgestattet. Dort können Sie sich jederzeit die im Chip gespeicherten Daten ansehen. Dazu müssen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel vorlegen.