Auf einen Blick
Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen des elektronischen Aufenthaltstitels.
- Einführung am 1. September 2011.
- Der elektronische Aufenthaltstitel ersetzt weitgehend das bisherige Klebeetikett im Pass.
- Ziel ist die europaweite einheitliche Gestaltung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige.
- Der elektronische Aufenthaltstitel ist ein eigenständiges Dokument im praktischen Kreditkartenformat.
- Der elektronische Aufenthaltstitel enthält einen kontaktlosen Chip im Karteninnern, in dem zum Schutz gegen Missbrauch und zur Herstellung einer verlässlichen Verbindung zwischen dem Inhaber des elektronischen Aufenthaltstitels und diesem Dokument ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.
- Der elektronische Aufenthaltstitel enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der Transaktionen, zum Beispiel im Internet oder an Verkaufsautomaten, einfach und schnell durchgeführt werden können.
- Der elektronische Aufenthaltstitel ist für die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur für das rechtsverbindliche Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.


