Das brauchen Sie
Was Sie benötigen, um alle Funktionen des neuen elektronischen Aufenthaltstitels sicher nutzen zu können
Sowohl die Nutzung der Online-Ausweisfunktion als auch der Unterschriftsfunktion ist freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie diese Funktionen nutzen möchten. Für die Verwendung zu Hause benötigen Sie die folgenden Komponenten:
Das Lesegerät
Die wichtigste Komponente ist ein Kartenlesegerät, das für Karten mit kontaktloser Schnittstelle ausgelegt ist. Für die Online-Ausweisfunktion reicht ein sogenanntes Basis-Lesegerät aus. Für die Unterschriftsfunktion hingegen ist ein sogenanntes Komfortlesegerät, mit eigenem Display und einem separaten Tastaturfeld ("PIN-Pad") zur Eingabe der Signatur-PIN, nötig.
Lesegeräte erhalten Sie im freien Handel. Zur Nutzung werden die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Kartenleser empfohlen. Eine Liste verfügbarer Kartenlesegeräte finden Sie auf den Seiten des BSI.
Man unterscheidet drei Arten von Lesegeräten:
- Basis-Kartenleser
- Standard-Kartenleser
- Komfort-Kartenleser
Während Standard- und Komfortkartenleser über eine eigene Tastatur zur PIN-Eingabe und ein eigenes Display verfügen, müssen Sie die PIN bei der Verwendung eines Basislesegeräts über Ihre Computer- oder Bildschirmtastatur eingeben.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis:
Sicherheit von Lesegeräten
Wenn Sie eines der preisgünstigen Basislesegeräte ohne eigene Tastatur verwenden möchten, nutzen Sie möglichst ausschließlich die mit der Maus bedienbare Bildschirmtastatur der Software „AusweisApp“. Denn wenn Ihr Rechner nicht durch einen aktualisierten Virenscanner, eine Firewall und aktuelle Betriebssystemsoftware geschützt ist, kann bei der Verwendung von Basislesern gegebenenfalls eine eingeschleuste Schadsoftware, ein sogenannter „Keylogger“, Ihre Tastatureingaben und damit unter Umständen auch Ihre PIN aufzeichnen und an Dritte übermitteln.
In diesem Fall bieten Standard- oder Komfortlesegeräte durch die Eingabe der Geheimnummer (PIN) über ein eigenes Tastenfeld mehr Sicherheit.
Allein durch das Mitlesen der PIN ist ein Missbrauch dennoch nicht möglich. Neben der Kenntnis der PIN muss der Angreifer dafür auch Zugriff auf den elektronischen Aufenthaltstitel selbst haben. Der elektronischen Aufenthaltstitel sollte daher immer sicher verwahrt werden. Dazu gehört auch, den elektronischen Aufenthaltstitel nur dann auf das Kartenlesegerät zu legen, wenn Sie ihn im Internet nutzen wollen.
Wichtigste Voraussetzung für Ihre Sicherheit ist, dass Ihr Computer frei von Viren oder eingeschleuster Schadsoftware ist. Wenn Sie die Hinweise auf der Seite "Datenschutz" beachten, brauchen Sie sich beim Einsatz des elektronischen Aufenthaltstitels im Internet keine Sorgen zu machen.
Die Software
Damit eine Verbindung zwischen Computer und Ausweis ermöglicht wird, benötigen Sie eine Treiber-Software, die auf Ihrem Computer installiert werden muss.
Eine solche Software, genannt „AusweisApp“, erhalten Sie kostenlos.
Die AusweisApp gibt es für die folgenden Betriebssysteme:
- Windows XP, Windows Vista und Windows 7
- Mac OS X (ab 30. November 2010)
- Linux für die Distributionen Ubuntu, OpenSuse und Debian
Zu Ihrer Sicherheit
Zum Schutz Ihrer Daten bei der Verwendung der neuen elektronischen Funktionen erhalten Sie von der Bundesdruckerei GmbH einen sogenannten PIN-Brief. Dieser enthält eine 5-stellige Geheimnummer (Transport-PIN), eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort.
PIN (Geheimnummer)
Die PIN ist eine 6-stellige Geheimnummer, die nur aus Ziffern besteht.
Hervorhebung als Achtung: Hinweis:
Die Änderung der Transport-PIN in eine individuelle PIN können Sie entweder zu Hause mit Hilfe des Kartenlesegeräts oder bei Ihrer Ausländerbehörde vornehmen. Es sollten keine leicht zu erratenden Zahlenkombinationen (zum Beispiel 123456, ein Geburtsdatum oder Zahlen, die auf dem elektronischen Aufenthaltstitel aufgedruckt sind) verwendet werden. Die PIN darf unbegrenzt durch eine neue ersetzt werden. Sie wird immer benötigt, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten.
Sollten Sie die PIN zweimal falsch eingeben, werden Sie zur Eingabe der Zugangsnummer von der Vorderseite Ihres elektronischen Aufenthaltstitels aufgefordert. Wenn auch dieser Zugangsversuch misslingt, führt das zur Blockierung der PIN. Die Blockierung kann dann nur durch Eingabe der Entsperrnummer (PUK) wieder aufgehoben werden.
Falls Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie gebührenpflichtig in der Ausländerbehörde eine neue PIN setzen lassen.
Signatur-PIN (nur für die Unterschriftsfunktion)
Für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine eigene Signatur-PIN. Diese setzen Sie selbst, wenn Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren elektronischen Aufenthaltstitel laden.
PUK (Entsperrnummer)
Die PUK ist eine 10-stellige Nummer, die nur aus Ziffern besteht. Sie dient dazu, die Blockierung der PIN nach dreimaliger Falscheingabe wieder aufzuheben.
Bitte beachten Sie, dass die PUK nur zehn Mal verwendet werden kann. Danach kann eine Blockierung nur durch Neusetzen der PIN in der Ausländerbehörde wieder aufgehoben werden. Es wird empfohlen, die PUK erst dann freizurubbeln, wenn sie zur Aufhebung einer PIN-Blockierung benötigt wird.
Sperrkennwort
Wenn Ihr elektronischer Aufenthaltstitel gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Dafür nennen Sie den Mitarbeitern der Sperrhotline oder der Ausländerbehörde das Sperrkennwort. Es handelt sich dabei um ein leicht zu merkendes Wort (zum Beispiel „Lokomotive“).
Weitere Informationen zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion oder der Unterschriftsfunktion finden Sie unter „Datenschutz“.


